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Dauer
(kikan), Verlängerung (kôshin),
Wechsel (henkô), Unbegrenzter
Aufenthalt (eijû), Genehmigung
von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen
Aufenthaltstitels (shikaku gai katsudô
kyoka), Wiedereinreise (sai nyûkoku)
und Erwerb (shutoku) eines Aufenthaltstitels
(taizai shikaku) |
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2-1
Aufenthaltsdauer ( zairyû kikan)
Es gibt 9 mögliche
Aufenthaltsdauern: 15 Tage, 30 Tage, 90 Tage,
3 Monate, 6 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre, 3 Jahre,
5 Jahre. Für zeitweiliges Verlassen Japans
können monatlich Genehmigungen ausgestellt
werden. Für Überschreitungen der Aufenthaltsfrist
ist eine Genehmigung erforderlich.
Die festgelegte
Aufenthaltsdauer für jeden Aufenthaltstitel
entnehmen Sie bitte den Tabellen 1 – 4 unter
1. Definitionen der möglichen Aufenthaltstitel.
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