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Einleitung Redakteure
DEA00-1

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Dauer (kikan), Verlängerung (kôshin), Wechsel (henkô), Unbegrenzter Aufenthalt (eijû), Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels (shikaku gai katsudô kyoka), Wiedereinreise (sai nyûkoku) und Erwerb (shutoku) eines Aufenthaltstitels (taizai shikaku)
2-1 Aufenthaltsdauer (zairyû kikan)
Es gibt 9 mögliche Aufenthaltsdauern: 15 Tage, 30 Tage, 90 Tage, 3 Monate, 6 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre, 3 Jahre, 5 Jahre. Für zeitweiliges Verlassen Japans können monatlich Genehmigungen ausgestellt werden. Für Überschreitungen der Aufenthaltsfrist ist eine Genehmigung erforderlich.
Die festgelegte Aufenthaltsdauer für jeden Aufenthaltstitel entnehmen Sie bitte den Tabellen 1 – 4 unter 1. Definitionen der möglichen Aufenthaltstitel.



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