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Einleitung Redakteure
DEA00-1

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Dauer (kikan), Verlängerung (kôshin), Wechsel (henkô), Unbegrenzter Aufenthalt (eijû), Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels (shikaku gai katsudô kyoka), Wiedereinreise (sai nyûkoku) und Erwerb (shutoku) eines Aufenthaltstitels (taizai shikaku)
2-2 Verlängerung der Aufenthaltsdauer (zairyû kikan no kôshin)
Sollten Sie unter Fortführung der gleichen Tätigkeit ihre Aufenthaltsdauer verlängern wollen, müssen Sie einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer stellen. Der Antrag kann ab 2 Monate vor Ablauf Ihres Visums gestellt werden. Die dafür notwendigen Unterlagen variieren ja nach Aufenthaltstitel (zairyû shikaku) und Aufenthaltsdauer. Bitte kontaktieren Sie die örtliche Ausländerbehörde (nyûkoku kanri kansho) zu näheren Informationen.

notwendige Unterlagen Einzureichende Stelle / nähere Informationen von…bis Gebühr
1. Antragsformular auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer (zairyû kikan kôshin kyoka shinseisho)
2. Reisepass
3. Ausländerregistrierungs-
ausweis
4. Dokumente zur Begründung des Antrags
(bei vorliegender Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels)

5. Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels

usw.

Einzureichende Stelle:
Örtliche Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes
Nähere Informationen:
Örtliche Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes oder Informationscenter für allgemeine Fragen betreffs Aufenthalt in Japan (gaikokujin zairyû sôgô infomêshon sentâ) (siehe unter 4: Informationsstellen zu Aufenthaltsfragen)
ab 2 Monate vor Ablauf des Visums bis zum Ablauf bei Genehmigung: 4000 Yen (Gebührenmarke)

Muster



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