Personen, die sich
in Japan dauerhaft niederlassen wollen, benötigen
eine Niederlassungsgenehmigung.
Die Antragstellung
erfolgt auf der örtlichen Ausländerbehörde
(nyûkoku kanri kansho). Bei Ausstellung
einer Niederlassungsgenehmigung erhält die
betreffende Person den Aufenthaltstitel „Niederlassungserlaubnis“
(eijûsha) und kann sich somit unter
Beibehalt ausländischer Staatsbürgerschaft
in Japan niederlassen. Demnach sind Verlängerungen
der genehmigten Aufenthaltsdauer und Wechsel
des Aufenthaltstitels nicht mehr notwendig,
bei Auslandsaufenthalten wird allerdings eine
Wiedereinreisegenehmigung benötigt.
Zum Erhalt einer Niederlassungsgenehmigung
müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Zu näheren Informationen wenden Sie sich bitte
an Ihre örtliche Ausländerbehörde.




