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Einleitung Redakteure
DEA00-1

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Dauer (kikan), Verlängerung (kôshin), Wechsel (henkô), Unbegrenzter Aufenthalt (eijû), Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels (shikaku gai katsudô kyoka), Wiedereinreise (sai nyûkoku) und Erwerb (shutoku) eines Aufenthaltstitels (taizai shikaku)
2-6 Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels (shikaku gai katsudô kyoka)
Diese Genehmigung ist beispielsweise erforderlich, wenn ein Austauschstudent einen Nebenjob machen möchte. Wenn Personen ohne gültige Arbeitserlaubnis z.B. eine Nebenbeschäftigung ausführen möchten, müssen sie bei ihrer örtlichen Ausländerbehörde (nyûkoku kanri kansho) einen Antrag auf Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels stellen. Erwerbstätigkeiten, die außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels ohne Genehmigung durchgeführt werden gelten als „illegale Arbeit“ und sind strafbar. Zu näheren Informationen setzen Sie sich bitte mit Ihrer örtlichen Ausländerbehörde in Verbindung.

notwendige Unterlagen Einzureichende Stelle / nähere Informationen wann Gebühr
1. Antragsformular auf Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels (shikaku gai katsudô kyoka shinseisho)
2. Unterlagen zum Nachweis der angestrebten Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels
3. Reisepass
4. Ausländerregistrierungs-
ausweis usw.

Einzureichende Stelle:
Örtliche Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes

Nähere Informationen:
Örtliche Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes oder Informationscenter für allgemeine Fragen betreffs Aufenthalt in Japan (siehe unter 4: Informationsstellen zu Aufenthaltsfragen)
Im Falle einer angestrebten Erwerbstätigkeit außerhalb Ihres gegenwärtigen Aufenthaltstitels gebührenfrei

Muster



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