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Einleitung Redakteure
DEA00-1

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Dauer (kikan), Verlängerung (kôshin), Wechsel (henkô), Unbegrenzter Aufenthalt (eijû), Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels (shikaku gai katsudô kyoka), Wiedereinreise (sai nyûkoku) und Erwerb (shutoku) eines Aufenthaltstitels (taizai shikaku)
2-7 Wiedereinreisegenehmigung (sai nyûkoku kyoka)
Personen, die sich mit gültigem Visum in Japan aufhalten und sich zeitweilig außerhalb von Japan aufhalten möchten, benötigen von ihrer lokalen Ausländerbehörde (nyûkoku kanri kansho) eine Genehmigung zur Wiedereinreise. Ist man im Besitz einer Wiedereinreisegenehmigung, benötigt man im Falle einer Wiedereinreise nach einem zeitweiligem Aufenthalt außerhalb Japans kein neues Visum und kann seinen Aufenthalt in Japan mit dem alten Visum fortsetzen.
1. Was ist eine Wiedereinreisegenehmigung?
Personen, die sich mit einem anderen Aufenthaltstitel (zairyû shikaku) außer einem Besuchsvisum in Japan aufhalten (Personen, die sich nicht zum Zweck einer Erwerbstätigkeit kurzzeitig in Japan aufhalten wie Touristen, Geschäftsreisende, Besucher von Verwandten und Bekannten etc.) verlieren ohne gültige Wiedereinreisegenehmigung bei Wiedereinreise nach zeitweiligem Aufenthalt außerhalb Japans ihren Aufenthaltstitel.
2. Einmalige Genehmigung (ichiji kyoka) und mehrmalige Genehmigung (sûji kyoka)
Es gibt sowohl eine einmalige als auch eine mehrmalige Genehmigung.
Die einmalige Genehmigung ist einmal gültig, die mehrmalige Genehmigung ist bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer mehrmals benutzbar.
3. Gültigkeitsdauer (yûkô kigen)
Eine Wiedereinreisegenehmigung ist gültig bis zum Ende der genehmigten Aufenthaltsdauer des Antragstellers, höchstens aber 3 Jahre lang (bei Personen mit Sonderaufenthaltsgenehmigung 4 Jahre). Die genehmigte Aufenthaltsdauer kann nicht überschritten werden. Die Antragstellung kann bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung erfolgen.

notwendige Unterlagen Einzureichende Stelle / nähere Informationen bis wann Gebühr
1 Antragsformular für Wiedereinreise (sai nyûkoku kyoka shinseisho)
2 Reisepass
3 Ausländerregistrierungs-
ausweis
Einzureichende Stelle:
Örtliche Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes
Nähere Informationen:
Örtliche Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes oder Informationscenter für allgemeine Fragen betreffs Aufenthalt in Japan (siehe unter 4: Informationsstellen zu Aufenthaltsfragen)
bis 10 Tage vor Ablauf Ihrer Aufenthaltsgenehmigung bei Genehmigung: 3000 Yen (einmalige Wiedereinreise); 6000 Yen (mehrfache Wiedereinreise)

Muster



CLAIR