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Einleitung Redakteure
DEA00-1

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Ausstellung einer Arbeitserlaubnisbescheinigung (shûrô shikaku shômeisho no shutoku)
Die Arbeitserlaubnisbescheinigung (shûrô shikaku shômeisho) kann auf Wunsch ausgestellt werden, um Formalitäten zwischen Arbeitgeber und ausländischem Arbeitnehmer zu erleichtern. Mit einer Arbeitserlaubnisbescheinigung kann der ausländische Arbeitnehmer konkretnachweisen, zu welcher Erwerbstätigkeit er berechtigt ist. Die Arbeitserlaubnisbescheinigung wird bei der örtlichen Ausländerbehörde (nyûkoku kanri kansho) beantragt.

notwendige Unterlagen Einzureichende Stelle / nähere Informationen wann Gebühr
1 Antragsformular auf Arbeitserlaubnisbescheinigung
2 Passfoto (3 cm x 2,5 cm)
3 Reisepass oder Ausländerregistrierungsausweis
(bei vorliegender Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels)
4 Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels
etc.

Einzureichende Stelle:
Örtliche Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes

Nähere Informationen:
Örtliche Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes oder Informationscenter für allgemeine Fragen betreffs Aufenthalt in Japan ( siehe unter 4: Informationsstellen zu Aufenthaltsfragen)
im Bedarfsfall 680 Yen zum Zeitpunkt der Aushändigung (Gebührenmarke)

Muster



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