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Erstmalige
Ausländerregistrierung |
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1-4 Der Ausländerregistrierungsausweis
(gaikokujin tôroku shômeisho)
Der Ausländerregistrierungsausweis
wird in der Regel 2-4 Wochen nach der Ausländerregistrierung
ausgestellt, bei unter 16 jährigen Antragstellern
sofort am Tag der Antragstellung. Der Ausländerregistrierungsausweis
dient dem Zweck, dass sich der Besitzer in
Japan ausweisen kann. Personen ab 16 Jahren
haben bei Verlassen Ihrer Wohnung Mitführungspflicht
ihres Ausländerregistrierungsausweises.
Der Ausländerregistrierungsausweis
Ausländerregistrierungsausweis
ohne Aufenthaltstitel
Quelle: „Merkblatt
zur Immigrationskontrolle“, Broschüre des Justizministeriums,
Immigrationsbehörde
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