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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEB01-4

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Erstmalige Ausländerregistrierung
1-4 Der Ausländerregistrierungsausweis (gaikokujin tôroku shômeisho)
Der Ausländerregistrierungsausweis wird in der Regel 2-4 Wochen nach der Ausländerregistrierung ausgestellt, bei unter 16 jährigen Antragstellern sofort am Tag der Antragstellung. Der Ausländerregistrierungsausweis dient dem Zweck, dass sich der Besitzer in Japan ausweisen kann. Personen ab 16 Jahren haben bei Verlassen Ihrer Wohnung Mitführungspflicht ihres Ausländerregistrierungsausweises.
Der Ausländerregistrierungsausweis
Ausländerregistrierungsausweis ohne Aufenthaltstitel
Quelle: „Merkblatt zur Immigrationskontrolle“, Broschüre des Justizministeriums, Immigrationsbehörde



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