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Auszug
aus dem Ausländerregister (tôroku
genpyô kisai jikô shômeisho) |
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Bei Beantragung von
Dokumenten, bei der Arbeitssuche oder ähnlichen
Anlässen, bei denen ein Nachweis über den japanischen
Wohnort und die Personalien erforderlich sind,
kann man sich eine Bescheinigung über aufgenommene
Daten in der Ausländerregistrierungsakte ausstellen
lassen. Die Antragstellung erfolgt an der Bezirksbehörde
(yakusho). Der Antragsteller kann
sich durch einen im selben Haushalt wohnenden
Angehörigen vertreten lassen oder einer beliebigen
Person eine Vollmacht ausstellen.
| notwendige Unterlagen |
Einzureichende Stelle / nähere
Informationen |
von…bis |
1 Antragsformular
auf Bescheinigung über aufgenommene Daten
in der Ausländerregistrierungsakte (tôroku
genpyô kisai jikô shômeisho no shinseisho)
2 Identitätsnachweis
des Antragstellers
bei Antragstellung durch einen Vertreter:
3 Vollmacht |
Bezirksbehörde (yakusho) |
im Bedarfsfall |
Muster
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