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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEB02

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Auszug aus dem Ausländerregister (tôroku genpyô kisai jikô shômeisho)
Bei Beantragung von Dokumenten, bei der Arbeitssuche oder ähnlichen Anlässen, bei denen ein Nachweis über den japanischen Wohnort und die Personalien erforderlich sind, kann man sich eine Bescheinigung über aufgenommene Daten in der Ausländerregistrierungsakte ausstellen lassen. Die Antragstellung erfolgt an der Bezirksbehörde (yakusho). Der Antragsteller kann sich durch einen im selben Haushalt wohnenden Angehörigen vertreten lassen oder einer beliebigen Person eine Vollmacht ausstellen.

notwendige Unterlagen Einzureichende Stelle / nähere Informationen von…bis
1 Antragsformular auf Bescheinigung über aufgenommene Daten in der Ausländerregistrierungsakte (tôroku genpyô kisai jikô shômeisho no shinseisho)
2 Identitätsnachweis des Antragstellers
bei Antragstellung durch einen Vertreter:
3 Vollmacht
Bezirksbehörde (yakusho) im Bedarfsfall

Muster

CLAIR