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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEB03-1

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Änderungen der Ausländerregistrierung
Bei einer Änderung der in der Ausländerregistrierung erfassten Daten (Wohnort, Name, Staatsbürgerschaft, Tätigkeit, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer, Arbeitgeber, Arbeitsplatz) muss die betreffende Person innerhalb von 14 Tagen der Bezirksbehörde (yakusho) die Änderung melden. Bei unvollendetem 16. Lebensjahr erfolgt die Meldung durch einen im gleichen Haushalt wohnhaften Angehörigen. Im Falle eines Umzugs erfolgt die Meldung bei der örtlichen Behörde des neuen Wohnortes.
3-1 Bei Änderung des Wohnsitzes (Adresse)
notwendige Unterlagen Einzureichende Stelle / nähere Informationen von…bis Gebühren
1 Antragsformular auf Registrierungsänderung (henkôtôroku shinseisho)
2 Ausländerregistrierungs-
ausweis
3 Dokumente zur Bestätigung der Änderung
(Wohnungsmietvertrag etc.)
- Bezirksbehörde (yakusho)
- bei Umzug: örtliche Behörde des neuen Wohnortes.
innerhalb 14 Tage nach der Änderung gebührenfrei

Muster
変更登録申請書・家族事項等登録申請書

CLAIR