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Änderungen
der Ausländerregistrierung |
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Bei einer Änderung
der in der Ausländerregistrierung erfassten
Daten (Wohnort, Name, Staatsbürgerschaft, Tätigkeit,
Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer, Arbeitgeber,
Arbeitsplatz) muss die betreffende Person innerhalb
von 14 Tagen der Bezirksbehörde (yakusho) die
Änderung melden. Bei unvollendetem 16. Lebensjahr
erfolgt die Meldung durch einen im gleichen
Haushalt wohnhaften Angehörigen. Im Falle eines
Umzugs erfolgt die Meldung bei der örtlichen
Behörde des neuen Wohnortes.
3-1 Bei Änderung des
Wohnsitzes (Adresse)
| notwendige Unterlagen |
Einzureichende Stelle / nähere Informationen |
von…bis |
Gebühren |
1
Antragsformular auf Registrierungsänderung
(henkôtôroku shinseisho)
2 Ausländerregistrierungs-
ausweis
3 Dokumente
zur Bestätigung der Änderung
(Wohnungsmietvertrag
etc.) |
- Bezirksbehörde
(yakusho)
- bei Umzug: örtliche
Behörde des neuen Wohnortes. |
innerhalb 14 Tage nach der Änderung |
gebührenfrei |
Muster
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