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Antragsformular auf Bestätigung der registrierten
Daten (tôroku jikô kakunin shinseisho)
2 Ausländerregistrierungs-
ausweis
3 Reisepass
4 2 gleiche Passfotos
- Höhe
x Breite: 4,5 x 3,5cm
- Fotos
dürfen nicht älter als 6 Monate sein
- Abbildung
des Oberkörpers, ohne Kopfbedeckung |
- nach Ausländerregistrierung
prinzipiell alle 5 Jahre
(bei Personen
mit Niederlassungsgenehmigung oder besonderer
unbeschränkter Aufenthaltsgenehmigung alle
7 Jahre, bei Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung
kürzer als ein Jahr und bei Personen ohne
Aufenthaltstitel einmal pro Jahr)
- bei Vollendung
des 16. Lebensjahres, innerhalb 30 Tage
nach dem 16. Geburtstag |