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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEB04

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Bestätigung (kakunin) (Erneuerung [kirikae]) der Ausländerregistrierung
Nach der Ausländerregistrierung müssen grundsätzlich alle 5 Jahre (bei Personen mit Niederlassungsgenehmigung oder besonderer unbeschränkter Aufenthaltsgenehmigung alle 7 Jahre, bei Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung kürzer als ein Jahr und bei Personen ohne Aufenthaltstitel einmal pro Jahr) bei der Bezirksbehörde (yakusho) die in der Ausländerregistrierungsakte gespeicherten Daten bestätigt werden. Diese Pflicht entfällt bei Personen unter 16 Jahren, nach Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch muss die Bestätigung innerhalb von 30 Tagen erfolgen.

notwendige Unterlagen Einzureichende Stelle / nähere Informationen von…bis Gebühren
1 Antragsformular auf Bestätigung der registrierten Daten (tôroku jikô kakunin shinseisho)
2 Ausländerregistrierungs-
ausweis
3 Reisepass
4 2 gleiche Passfotos
- Höhe x Breite: 4,5 x 3,5cm
- Fotos dürfen nicht älter als 6 Monate sein
- Abbildung des Oberkörpers, ohne Kopfbedeckung
Bezirksbehörde
- nach Ausländerregistrierung prinzipiell alle 5 Jahre
(bei Personen mit Niederlassungsgenehmigung oder besonderer unbeschränkter Aufenthaltsgenehmigung alle 7 Jahre, bei Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung kürzer als ein Jahr und bei Personen ohne Aufenthaltstitel einmal pro Jahr)
- bei Vollendung des 16. Lebensjahres, innerhalb 30 Tage nach dem 16. Geburtstag
gebührenfrei

Muster
Ausländerregistrierung証明書交付申請書・登録事項確認申請書

CLAIR