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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEB06

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Rückgabe (hen’nô) des Ausländerregistrierungsausweises
6-1 Bei Ausreise (shukkoku)
Bei Ausreise aus Japan ohne Wiedereinreisegenehmigung ist der Ausländerregistrierungsausweis am Flughafen bzw. am Hafen dem zuständigen Beamten auszuhändigen. Dies gilt nicht bei vorliegender Wiedereinreisegenehmigung.
6-2 Nach Erwerb japanischer Staatsbürgerschaft (nihon kokuseki)
Im Falle des Erwerbs japanischer Staatsbürgerschaft sollte der Ausländerregistrierungsausweis innerhalb von 14 Tagen bei der Bezirksbehörde (yakusho) abgegeben werden.
*notwendige Dokumente: Bescheinigung über den Erwerb der japanischen Staatsbürgerschaft oder der vom Justizministerium ausgestellte Personalausweis der eingebürgerten Person
6-3 Im Todesfall (shibô)
Im Todesfall sollte der Ausländerregistrierungsausweis von im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen innerhalb von 14 Tagen abgegeben werden.
*notwendige Dokumente: Totenschein (shibô shindansho) oder Bescheinigung eines Todesfalls (shibô todoke shômeisho)



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