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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEC03

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Formulare bezüglich Heirat und Scheidung
Zusammen mit der Meldung einer Eheschließung bzw. einer Scheidung sind die unten aufgeführten Formulare gleichzeitig einzureichen. Informieren Sie bitte neben der Bezirksbehörde (yakusho) auch Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Schule, denn zahlreiche Dokumente müssen über Arbeitgeber oder Schule eingereicht werden.

Notwendiges Dokument Einzureichende Stelle
Änderung des Aufenthaltstitels (zairyû shikaku no henkô) örtliche Ausländerbehörde (nyûkoku kanri kansho)
Änderung der Ausländerregistrierung (gaikokujin tôroku no henkô) Bezirksbehörde (siehe B Ausländerregistrierung 3)
Adressänderung(tenkyo todoke) Bezirksbehörde
Adressänderung(tenkyo todoke) Bezirksbehörde des neuen Wohnorts
Meldung der Änderung von Adresse/Name bei der staatlichen Krankenversicherung (kokumin kenkô hoken) und der staatlichen Rentenversicherung (kokumin nenkin) Bezirksbehörde
Änderung von Adresse/Name im Führerschein (unten menkyoshô) Polizeirevier bzw. Ausstellungsbehörde des Führerscheins
Meldung der Änderung persönlicher Daten (shinjô idô todoke) Arbeitsplatz
Änderung von Adresse/Name für finanzielle Anlagen (yochokin) Kreditinstitut
Änderung des Vertrags für Strom/Gas/Wasser Elektrizitätswerk, Gaswerk, Wasserwerk
Mitnahme/Neueinrichtung des Telefons Telefongesellschaft
Meldung der Adressänderung für Postsachen Post



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