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Für Ihr Leben in Japan
müssen an Ihrer Bezirksbehörde (yakusho)
diverse Formalitäten erledigt werden. Hierzu
zählen u. a. die Ausländerregistrierung (gaikokujin
tôroku), Eintragung in die staatliche
Krankenversicherung (kokumin kenkô hoken),
die Namensstempel-Registrierung (inkan
tôroku) usw. Im Folgenden finden Sie nähere
Erläuterungen zu diesen Formalitäten und den
entsprechenden japanischen Behörden.

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Die
Bezirksbehörde (yakusho) |
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An Ihrer Bezirksbehörde
führen Sie diverse Formalitäten durch, welche
für Ihr Alltagsleben in Japan notwendig sind.
1)
Aufgaben der Bezirksbehörde
An der Bezirksbehörde
Ihres Wohnortes führen sie vielerlei Formalitäten
durch und reichen Meldungen ein. Gleichzeitig
fungiert sie als Informationsstelle für alle
möglichen Angelegenheiten. Sollten Sie in Ihrem
Alltagsleben in Japan mit Problemen konfrontiert
werden, wenden Sie sich bitte hier hin. Für
folgende Formalitäten ist die Bezirksbehörde
zuständig.
| Ausländerregistrierung
(gaikokujin tôroku) |
Staatliche
Rentenversicherung (kokumin nenkin) |
Staatliche
Krankenversicherung (kokumin kenkô hoken) |
| Einschulung in Grund- und
Mittelschule |
Meldung der Eheschließung
(kon’in todoke) |
Geburtenregistrierung (shusshô
todoke) |
Meldung eines Todesfalls (shibô todoke) |
2) Feiertage (kyûjitsu)
und 24-Stunden Service (yakan madoguchi)
An einigen Bezirksbehörden
sind Dienstleistungsautomaten aufgestellt,
wo man sich auch an Feiertagen und in der Nacht
diverse Dokumente ausstellen lassen kann. Teilweise
gibt es auch Nacht- und Feiertagsdienst für
Telefon- und Emailservice für Anfragen betreffs
diverser Formalitäten.
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