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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DED02

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Das Familienregister (koseki)
Im japanischen Familienregister werden Geburten (shussei), Todesfälle (shibô), Eheschließungen (kekkon) usw. dokumentiert, um den Stand einer Person und deren Beziehung zu anderen Familienmitgliedern öffentlich nachzuweisen. Das Personenstandsgesetz (koseki hô) ist gültig in Bezug auf den Wohnsitz der betreffenden Person und gilt auch für in Japan ansässige Ausländer. Demzufolge müssen auch Ausländer Geburten, Todesfälle, Eheschließungen, Scheidungen usw. innerhalb der in Japan wohnhaften Familie bei der Bezirksbehörde (yakusho) melden, um so den Stand der Familienmitglieder und deren Beziehung untereinander zu dokumentieren.
* Sollte sich eine Geburt oder ein Todesfall ereignen, melden Sie dies bitte auch Ihrer Botschaft oder einem Konsulat. Dort informiert man Sie auch über die konkrete Vorgehensweise bei der Meldung.



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