Im japanischen Familienregister
werden Geburten (
shussei), Todesfälle
(
shibô), Eheschließungen (
kekkon)
usw. dokumentiert, um den Stand einer Person
und deren Beziehung zu anderen Familienmitgliedern
öffentlich nachzuweisen. Das Personenstandsgesetz
(
koseki hô) ist gültig in Bezug auf
den Wohnsitz der betreffenden Person und gilt
auch für in Japan ansässige Ausländer. Demzufolge
müssen auch Ausländer Geburten, Todesfälle,
Eheschließungen, Scheidungen usw. innerhalb
der in Japan wohnhaften Familie bei der Bezirksbehörde
(
yakusho) melden, um so den Stand
der Familienmitglieder und deren Beziehung
untereinander zu dokumentieren.
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Sollte sich eine Geburt oder ein Todesfall
ereignen, melden Sie dies bitte auch Ihrer
Botschaft oder einem Konsulat. Dort informiert
man Sie auch über die konkrete Vorgehensweise
bei der Meldung.