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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DED04

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Meldung eines Todesfalls (shibô todoke)
Die Meldepflicht eines Todesfalls gilt in Japan für Ausländer ebenso wie für Japaner.
Den Bestimmungen des Personenstandsgesetzes zufolge müssen auch Ausländer Todesfälle  innerhalb der in Japan wohnhaften Familie bei der Behörde melden. Außer dieser Meldung des Todesfalls müssen Sie den Ausländerregistrierungsausweis des Verstorbenen bei der zuständigen Bezirksbehörde (yakusho) abgeben, worauf die Ausländerregistrierungsakte vernichtet wird. Todesfälle sollten auch dem Heimatland der verstorbenen Person gemeldet werden. Bei der jeweiligen Botschaft bzw. dem Konsulat informiert man Sie auch über die konkrete Vorgehensweise bei der Meldung des Todesfalls.
Im Todesfall des japanischen Ehemanns bzw. der Ehefrau kann der Aufenthaltstitel „Ehegatte oder Kind eines japanischen Staatsangehörigen“ (nihonjin no haigûsha tô) nicht verlängert werden. Falls der Aufenthalt in Japan fortgesetzt werden soll, konsultieren Sie bitte die Ausländerbehörde (nyûkoku kanri kankyoku).

notwendige Unterlagen Einzureichende Stelle / nähere Informationen von…bis Gebühr
1 Meldung eines Todesfalles (shibô todoke) (Formular erhältlich bei der Bezirksbehörde oder in manchen Krankenhäusern)
2 Totenschein (shibô shindansho) (das nach der Feststellung des Todes von einem Arzt unterschriebene Formular zur Meldung eines Todesfalles)
3 Namensstempel der den Todesfall meldenden Person (falls die Person keinen Namensstempel besitzt, wird auch eine Unterschrift akzeptiert) .
Bezirksbehörde des Wohnsitzes der meldenden Person oder des Ortes, an dem sich der Tod ereignet hat innerhalb von sieben Tagen nachdem der Tod bemerkt wurde gebührenfrei

Muster
死亡届 死亡診断書

CLAIR