Die Meldepflicht eines
Todesfalls gilt in Japan für Ausländer ebenso
wie für Japaner.
Den Bestimmungen des
Personenstandsgesetzes zufolge müssen auch
Ausländer Todesfälle innerhalb der in
Japan wohnhaften Familie bei der Behörde melden.
Außer dieser Meldung des Todesfalls müssen
Sie den Ausländerregistrierungsausweis des
Verstorbenen bei der zuständigen Bezirksbehörde
(yakusho) abgeben, worauf die Ausländerregistrierungsakte
vernichtet wird. Todesfälle sollten auch dem
Heimatland der verstorbenen Person gemeldet
werden. Bei der jeweiligen Botschaft bzw. dem
Konsulat informiert man Sie auch über die konkrete
Vorgehensweise bei der Meldung des Todesfalls.
Im Todesfall des japanischen
Ehemanns bzw. der Ehefrau kann der Aufenthaltstitel
„Ehegatte oder Kind eines japanischen Staatsangehörigen“
(nihonjin no haigûsha tô) nicht verlängert
werden. Falls der Aufenthalt in Japan fortgesetzt
werden soll, konsultieren Sie bitte die Ausländerbehörde
(nyûkoku kanri kankyoku).




