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Um in Japan zu arbeiten
und Sicherheit und Lebensqualität zu genießen
ist es ratsam, über japanisches Arbeitsrecht
gut informiert zu sein sowie über Regeln und
Normen am Arbeitsplatz. In der folgenden Sektion
E – Arbeit und Training finden
Sie grundlegendes Wissen und Informationen
für ein angenehmes Arbeitsleben.

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Arbeitssuche
(shigoto sagashi) |
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Für die Arbeitssuche
in Japan müssen Sie in Besitz eines Aufenthaltstitels
sein. Überprüfen Sie zunächst Ihren Aufenthaltstitel,
bevor Sie sich auf die Suche nach Arbeit begeben.
1-1 Stellensuche
(1) Arbeiten in Japan
Ein großer Unterschied
zu ausländischen Arbeitsverhältnissen ist der,
dass in Japan leider sehr oft kein Arbeitsvertrag
(keiyakusho) abgeschlossen wird. Um
Probleme zu vermeiden, sollten Sie sich unbedingt
vor Antritt einer Stelle genau über die Arbeitskonditionen
(rôdô jôken) informieren.
Im Falle, dass der
Arbeitsvertrag nicht ausgehändigt wird, sollten
Sie sich vom Arbeitgeber die Arbeitskonditionen
klar und deutlich in schriftlicher Form ausstellen
lassen. Des Weiteren sollten Sie das beim Ministerium
für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt erhältliche
Formular „Mitteilung über die Arbeitsregelungen“
(rôdô jôken tsûchisho) nutzen (erhältlich
in 6 Sprachen: Englisch, Portugiesisch, Spanisch,
Chinesisch, Koreanisch und Tagalog).
Quelle: „An alle ausländischen
Staatsbürger mit dem Wunsch, in Japan zu arbeiten“,
Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt
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