Für alle in Japan
arbeitenden Personen gelten die folgenden gesetzlichen
Bestimmungen, unabhängig von Nationalität.
・ Arbeitsplatzsicherheitsgesetz
(shokugyô antei hô)
Dieses Gesetz verbietet
Diskriminierung aufgrund von Nationalität
bei der Berufsberatung und der Arbeitsvermittlung.
Zu Beachten: Illegale Arbeit wird nicht vermittelt.
・ Arbeitnehmerschutzgesetz
(rôdô kijun hô)
Mit diesem Gesetz
sind Mindeststandards der Arbeitsbedingungen
festgelegt wie Arbeitsverträge, Löhne (Gehälter),
Arbeitszeit, Pausen, Feiertage und bezahlter
Jahresurlaub. Das Gesetz verbietet diskriminierende
Arbeitsbedingungen (Löhne, Arbeitszeit usw.)
aufgrund von Nationalität, Religion oder sozialer
Stellung.
・ Gesetz über die
Chancengleichheit bei der Anstellung von Männern
und Frauen (danjo koyô kikai kintô hô)
Das Gesetz verbietet
Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des
Geschlechts bezüglich Personalwerbung und
-einstellung, Positionen, Beförderung, Fortbildung,
Sozialwesen, Pensionsalter, Pensionierung
und Entlassung.
・ weitere Gesetze
Folgende Gesetze
haben auch für ausländische Staatsbürger Gültigkeit:
Mindestlohngesetz (saitei chingin hô),
Gesetz für Arbeitssicherheit und Hygiene (rôdô
anzen eisei hô), Arbeitsunfallversicherungsgesetz
(rôdôsha saigai hoshô hoken hô),
Gesetz zu Erziehungs- und Pflegeurlaub (ikuji,
kaigo kyûgyô hô), Teilzeitarbeitsgesetz
(pâto taimu rôdô hô).