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Arbeitssuche
(shigoto sagashi) |
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(3) Die „Genehmigung
von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen
Aufenthaltstitels“ (shikaku gai katsudô
kyoka) für Aufenthaltstitel ohne Arbeitserlaubnis
Personen, die sich
mit den Aufenthaltstiteln „Kulturelle Tätigkeiten“
(bunka katsudô), „Besuchsvisum“ (tanki
taizai), „Student“ (ryûgaku),
„Schüler“ (shûgaku) „Trainee“ (kenshû)
und „Angehöriger“ (kazoku taizai)
in Japan aufhalten, dürfen innerhalb Japans
keinen Erwerbstätigkeiten nachgehen bzw. keinen
Tätigkeiten, die finanziell vergütet werden.
Wünschen Personen mit den aufgeführten Aufenthaltstiteln
einer Arbeit nachzugehen, müssen sie sich im
Vorfeld bei der lokalen Ausländerbehörde (nyûkoku
kanri kansho) eine Genehmigung von Tätigkeiten
außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels
ausstellen lassen. Eine solche Genehmigung
kann allerdings nur erteilt werden, wenn die
angestrebte Tätigkeit nicht zur Behinderung
der ursprünglich geplanten Aktivitäten im Rahmen
des Aufenthaltstitels führt.
| notwendige Unterlagen |
Einzureichende Stelle / nähere
Informationen |
wann |
Gebühr |
1
Antragsformular auf Genehmigung von Tätigkeiten
außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels
(shikaku gai katsudô kyoka shinseisho)
2 Unterlagen zum
Nachweis der angestrebten Tätigkeiten außerhalb
des gegenwärtigen Aufenthaltstitels
3 Reisepass
4 Ausländerregistrierungs-
ausweis
usw. |
Einzureichende Stelle: Örtliche Ausländerbehörde
Ihres Wohnsitzes
Nähere Informationen:
Örtliche Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes
oder Informationscenter für allgemeine Fragen
betreffs Aufenthalt in Japan |
Im Falle einer angestrebten
Erwerbstätigkeit außerhalb Ihres gegenwärtigen
Aufenthaltstitels |
gebührenfrei |
In der folgenden Übersicht
ist aufgeführt, zu wie vielen Arbeitsstunden
Personen mit einem Aufenthaltstitel als „Student“
oder „Schüler“ berechtigt sind nach Erhalt
einer allgemeinen Genehmigung von Tätigkeiten
außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels. (siehe
auch A Aufenthaltstitel – 2-6 Genehmigung von
Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels)
● Übersicht über
mögliche Arbeitsstunden von Studenten und Schülern
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wöchentliche Arbeitszeit bei Teilzeitjobs |
Arbeitszeit bei Teilzeitjobs
während Betriebsferien der Bildungsinstitution |
| Student
(ryûgakusei) |
regulär eingeschriebener
Universitätsstudent (daigaku tô no seikisei) |
bis zu 28 Stunden pro Woche |
bis zu 8 Stunden
pro Tag |
| Gasthörer (chôkôsei)
bzw. Forscher (kenkyûsei) an Universitäten |
bis zu 14 Stunden pro Woche |
| Schüler an Fachschulen
(senmongakkô) usw. |
bis zu 28 Stunden pro Woche |
| Schüler
(shûgakusei) |
bis zu 4 Stunden
pro Tag |
Quelle: „An alle ausländischen
Staatsbürger mit dem Wunsch, in Japan zu arbeiten“,
Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt
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