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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEE01-1_3

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Arbeitssuche (shigoto sagashi)
(3) Die „Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels“ (shikaku gai katsudô kyoka) für Aufenthaltstitel ohne Arbeitserlaubnis
Personen, die sich mit den Aufenthaltstiteln „Kulturelle Tätigkeiten“ (bunka katsudô), „Besuchsvisum“ (tanki taizai), „Student“ (ryûgaku), „Schüler“ (shûgaku) „Trainee“ (kenshû) und „Angehöriger“ (kazoku taizai) in Japan aufhalten, dürfen innerhalb Japans keinen Erwerbstätigkeiten nachgehen bzw. keinen Tätigkeiten, die finanziell vergütet werden. Wünschen Personen mit den aufgeführten Aufenthaltstiteln einer Arbeit nachzugehen, müssen sie sich im Vorfeld bei der lokalen Ausländerbehörde (nyûkoku kanri kansho) eine Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels ausstellen lassen. Eine solche Genehmigung kann allerdings nur erteilt werden, wenn die angestrebte Tätigkeit nicht zur Behinderung der ursprünglich geplanten Aktivitäten im Rahmen des Aufenthaltstitels führt.

notwendige Unterlagen Einzureichende Stelle / nähere Informationen wann Gebühr
1 Antragsformular auf Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels (shikaku gai katsudô kyoka shinseisho)
2 Unterlagen zum Nachweis der angestrebten Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels
3 Reisepass
4 Ausländerregistrierungs-
ausweis
usw.
Einzureichende Stelle: Örtliche Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes
Nähere Informationen: Örtliche Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes oder Informationscenter für allgemeine Fragen betreffs Aufenthalt in Japan
Im Falle einer angestrebten Erwerbstätigkeit außerhalb Ihres gegenwärtigen Aufenthaltstitels gebührenfrei
In der folgenden Übersicht ist aufgeführt, zu wie vielen Arbeitsstunden Personen mit einem Aufenthaltstitel als „Student“ oder „Schüler“ berechtigt sind nach Erhalt einer allgemeinen Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels. (siehe auch A Aufenthaltstitel – 2-6 Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels)
● Übersicht über mögliche Arbeitsstunden von Studenten und Schülern
wöchentliche Arbeitszeit bei Teilzeitjobs Arbeitszeit bei Teilzeitjobs während Betriebsferien der Bildungsinstitution
Student (ryûgakusei) regulär eingeschriebener Universitätsstudent (daigaku tô no seikisei) bis zu 28 Stunden pro Woche bis zu 8 Stunden pro Tag
Gasthörer (chôkôsei) bzw. Forscher (kenkyûsei) an Universitäten bis zu 14 Stunden pro Woche
Schüler an Fachschulen (senmongakkô) usw. bis zu 28 Stunden pro Woche
Schüler (shûgakusei) bis zu 4 Stunden pro Tag
Quelle: „An alle ausländischen Staatsbürger mit dem Wunsch, in Japan zu arbeiten“, Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt



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