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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEE01-2_1

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Arbeitssuche (shigoto sagashi)
1-2 Berufsberatung (shokugyô sôdan) und Arbeitsvermittlung (shokugyô shôkai)
(1) Öffentliches Arbeitsamt (Hello Work)
Das öffentliche Arbeitsamt ist eine staatliche Einrichtung für Beratung und gebührenfreie Vermittlung von Arbeitsplätzen. Die einzelnen Arbeitsämter sind über Computer verbunden, so dass man in jedem Arbeitsamt Stellenangebote aus ganz Japan erhalten und sich über die angebotenen Stellen weiter informieren kann. Auch eine Vermittlung für Teilzeitarbeit ist möglich.
Wenn Sie Japanisch sprechen, können Sie sich an jedes Arbeitsamt in Ihrer Nähe wenden. Selbstverständlich können Sie auch ohne japanische Sprachkenntnisse Arbeitsämter nutzen. Sie sollten dann aber vorher telefonisch Kontakt aufnehmen und sich erkundigen, ob fremdsprachliche Beratung möglich ist. Wenn Sie sich als Arbeitssuchender registrieren lassen, werden Ihr Aufenthaltstitel und Ihre genehmigte Aufenthaltsdauer geprüft. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Reisepass und Ihren Ausländerregistrierungsausweis mit.

notwendige Dokumente
Arbeitssuchende mit den Aufenthaltstiteln „Student“ (ryûgaku), „Schüler“ (shûgaku) und „Angehöriger“ (kazoku taizai) 1 Ausländerregistrierungsausweis
2 Reisepass
3 Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels (shikaku gai katsudô kyoka) (siehe A Aufenthaltstitel – 2-6 Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels)
Besondere Tätigkeiten (Working Holiday etc.) 1 Ausländerregistrierungsausweis
2 Reisepass  
3 Nominierungsschreiben (shiteisho) des Justizministeriums (hômudaijin)
Berufsberatung für Studenten nach Studienabschluss 1 Ausländerregistrierungsausweis
2 Reisepass  
3 Studentenausweis
Weitere Informationen, Quelle: „Nutzerhinweise“ des Arbeits-Servicecenter für Ausländer, Tokyo



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