Das öffentliche Arbeitsamt
ist eine staatliche Einrichtung für Beratung
und gebührenfreie Vermittlung von Arbeitsplätzen.
Die einzelnen Arbeitsämter sind über Computer
verbunden, so dass man in jedem Arbeitsamt
Stellenangebote aus ganz Japan erhalten und
sich über die angebotenen Stellen weiter informieren
kann. Auch eine Vermittlung für Teilzeitarbeit
ist möglich.
Wenn Sie Japanisch
sprechen, können Sie sich an jedes Arbeitsamt
in Ihrer Nähe wenden. Selbstverständlich können
Sie auch ohne japanische Sprachkenntnisse Arbeitsämter
nutzen. Sie sollten dann aber vorher telefonisch
Kontakt aufnehmen und sich erkundigen, ob fremdsprachliche
Beratung möglich ist. Wenn Sie sich als Arbeitssuchender
registrieren lassen, werden Ihr Aufenthaltstitel
und Ihre genehmigte Aufenthaltsdauer geprüft.
Bitte bringen Sie hierfür Ihren Reisepass und
Ihren Ausländerregistrierungsausweis mit.




