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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEE01-3_1

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Arbeitssuche (shigoto sagashi)
1-3 Stelle gefunden!
(1) Die Arbeitserlaubnisbescheinigung (shûrô shikaku shômeisho)
Mit einer Arbeitserlaubnisbescheinigung können Sie nachweisen, dass Sie in Besitz eines Aufenthaltstitels sind, der zu Erwerbstätigkeit berechtigt. Das Dokument zeigt genehmigte Tätigkeiten sowie den möglichen Zeitraum einer Erwerbstätigkeit und ist an der lokalen Ausländerbehörde (nyûkoku kanri kansho) zu beantragen. Die Arbeitserlaubnisbescheinigung weist Ihren Aufenthaltstitel, genehmigte Tätigkeiten und Aufenthaltsdauer nach und dient somit zur Erleichterung der Kommunikation zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber. Auch bei einem Arbeitsplatzwechsel benötigen Sie u. U. eine Arbeitserlaubnisbescheinigung. (siehe auch A Aufenthaltstitel – 3. Ausstellung einer Arbeitserlaubnisbescheinigung)

notwendige Unterlagen Einzureichende Stelle / nähere Informationen wann Gebühr
1 Antragsformular auf Arbeitserlaubnisbescheinigung (shûrô shikaku shômeisho kôfu shinseisho)
2 Passfoto (3 cm x 2,5 cm)
3 Reisepass oder Ausländerregistrierungsausweis
(bei vorliegender Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels)
4 Genehmigung von Tätigkeiten außerhalb des gegenwärtigen Aufenthaltstitels
etc.
Einzureichende Stelle: Örtliche Ausländerbehörde (nyûkoku kanri kansho) Ihres Wohnsitzes
Nähere Informationen: Örtliche Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes oder Informationscenter für allgemeine Fragen betreffs Aufenthalt in Japan (siehe unter 4: Informationsstellen zu Aufenthaltsfragen)
im Bedarfsfall 680 Yen zum Zeitpunkt der Aushändigung (Gebührenmarke)

Muster
就労資格証明書交付申請書



CLAIR