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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEE01-4

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Arbeitssuche (shigoto sagashi)
1-4 Teilzeitarbeiter
Ein Großteil der japanischen Arbeiterschaft besteht aus so genannten Teilzeitarbeitern (pâto taimâ). Im Normalfall ist die Arbeitszeit von Teilzeitarbeitern kürzer als die von Festangestellten, das Arbeitsrecht gilt jedoch in gleichem Umfang für die Teilzeitarbeiter.
Auch Versicherungsleistungen der Arbeitsunfallversicherung können in Anspruch genommen werden. Bei Erfüllungen der Bedingungen gelten auch Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung.



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