Ein Großteil der japanischen
Arbeiterschaft besteht aus so genannten Teilzeitarbeitern
(pâto taimâ). Im Normalfall ist die
Arbeitszeit von Teilzeitarbeitern kürzer als
die von Festangestellten, das Arbeitsrecht
gilt jedoch in gleichem Umfang für die Teilzeitarbeiter.
Auch Versicherungsleistungen
der Arbeitsunfallversicherung können in Anspruch
genommen werden. Bei Erfüllungen der Bedingungen
gelten auch Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung.




