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zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEE02-2

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Arbeitsvertrag (rôdô keiyaku) und Arbeitsregelungen (rôdô jôken)
2-2 Arbeitsregelungen (rôdô jôken)
(1) Arbeitszeit (rôdô jikan) und Pausen (kyûkei jikan)
Die Arbeitszeit darf generell 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Die Pausenzeit zählt nicht zur Arbeitszeit, die Zeit für vom Arbeitgeber angewiesene Vorbereitung oder für das Aufräumen zählt jedoch als Arbeitszeit.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden pro Tag muss der Arbeitgeber während dieser Zeit eine Pause von mindestens 1 Stunde gewähren.
(2) Feiertage (kyûjitsu) und bezahlter Jahresurlaub (nenji yûkyû kyûka seido)
Nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz müssen dem Arbeitnehmer pro Woche 1 freier Tag, innerhalb von 4 Wochen 4 freie Tage gewährt werden.
Bezahlter Jahresurlaub ist ein Zeitraum außerhalb der festen Nationalfeiertage, den der Arbeitnehmer grundsätzlich frei entscheiden kann und in dem er seinen üblichen Lohn ausgezahlt bekommt. War der Arbeitnehmer nach Eintritt in eine Firma 6 Monate lang mindestens 80% seiner Arbeitszeit anwesend, stehen ihm mindestens 10 bezahlte Urlaubstage zu. Danach ergeben sich die Anzahl der Tage des bezahlten Jahresurlaubs aus der Anzahl von Jahren, die der Arbeitnehmer bei der Firma tätig ist.
Auch Arbeitnehmern mit geringeren Arbeitsstunden wie etwa Teilzeitarbeitern steht entsprechend ihrer geleisteten Arbeitszeit bezahlter Urlaub zu. Wenn das Unternehmen allerdings in einer schwierigen Phase ist, kann es zu Änderungen der Tagesanzahl von bezahltem Urlaub kommen. Bitte klären Sie dies mit Ihrem Vorgesetzten ab.
(3) Löhne (chingin) (Gehalt, Prämien usw.)
Der Lohn muss grundsätzlich folgenderweise gezahlt werden: In Form von Geld; dem Arbeiter persönlich; die gesamte Summe; mindestens einmal pro Monat; zu einem vereinbarten Termin.
Der Mindestlohn (saitei chingin gaku) unterscheidet sich örtlich und nach Beruf. Sollte der gezahlte Lohn unter dem Betrag des Mindestlohns liegen, muss der Arbeitgeber nicht nur die entsprechende Differenz zahlen, sondern kann auch bestraft werden. Auch für Teilzeitarbeit und Nebenjobs gibt es einen Mindestlohn. Zu näheren Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Arbeitsnormenaufsichtsbehörde (rôdô kijun kantoku sho).


CLAIR