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Arbeitsversicherungen
(rôdô hoken) |
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Es gibt 2 Arten von
Arbeitsversicherungen: Die Arbeitsunfallversicherung
(rôdôsha saigai hoshô hoken) und die
Arbeitslosenversicherung (koyô hoken).
Beide sind Bestandteil des japanischen Sozialversicherunssystems
und sichern den Versicherungsnehmer und dessen
Familie ab.
3-1 Arbeitsunfallversicherung
(rôdôsha saigai hoshô hoken)
(1) Was ist eine
Arbeitsunfallversicherung?
Generell übernimmt
der Arbeitgeber die kompletten Beiträge der
Arbeitsversicherungen. Dieses System gilt auch
für sämtliche ausländischen Arbeiter sowie
Teilzeitarbeiter, unabhängig von Aufenthaltstitel,
die an einer japanischen Firma angestellt sind.
Bei Verletzung, Erkrankung oder im Todesfall
während der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit
springt die Arbeitsversicherung ein und man
erhält bei Erfüllung bestimmter Kriterien verschiedene
Entschädigungszahlungen.
Die Arbeitsversicherung
greift allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer
oder der Arbeitgeber bei der Arbeitsnormenaufsichtsbehörde
registriert ist. Sind Sie der Meinung, Sie
hätten einen Arbeitsunfall gehabt, melden Sie
dies der nächsten Arbeitsnormenaufsichtsbehörde.
(2) Die wichtigsten
Versicherungsleistungen
| wichtige Versicherungsleistungen |
Formularausgabestelle |
Einzureichende Stelle der
Formulare |
| Rückerstattung
der Behandlungskosten (Antragsformular auf
Rückerstattung der Behandlungskosten [ryôyô
no hoshô kyûfu seikyûsho]) |
von der Arbeitsunfallversicherung
festgelegtes Krankenhaus |
von der Arbeitsunfallversicherung
festgelegtes Krankenhaus (bei Erstbehandlung) |
| von der Arbeitsunfallversicherung
festgelegtes Krankenhaus |
Arbeitsnormenaufsichtsbehörde
(rôdô kijun kantokusho) |
Arbeitsnormenaufsichtsbehörde
(rôdô kijun kantokusho) |
| von der Arbeitsunfallversicherung
festgelegtes Krankenhaus (bei Erstbehandlung) |
Arbeitsnormenaufsichtsbehörde
(rôdô kijun kantokusho) |
Arbeitsnormenaufsichtsbehörde
(rôdô kijun kantokusho) |
| Erstattung von
Krankengeld (Antragsformular auf Erstattung
von Krankengeld [kyûgyô hoshô kyûfu seikyûsho]) |
Arbeitsnormenaufsichtsbehörde
(rôdô kijun kantokusho) |
Arbeitsnormenaufsichtsbehörde
(rôdô kijun kantokusho) |
● Rückerstattung
der Behandlungskosten (ryôyô hoshô kyûfu)
Bei einem Unfall oder
im Krankheitsfall während der Arbeitszeit
oder auf dem Weg zur Arbeit bekommt der Arbeitnehmer
ärztliche Behandlungs- und Pflegekosten erstattet.
*Um
eine unproblematische Rückerstattung der
Behandlungskosten zu gewährleisten, sollte
möglichst ein von der Arbeitsversicherung
festgelegtes Krankenhaus aufgesucht werden.
In solchen Krankenhäusern liegt das „Antragsformular
auf Rückerstattung der Behandlungskosten“
aus. Wenn Sie dies bei der Erstbehandlung
einreichen greift die Arbeitsversicherung
und deckt Ihre Behandlungskosten bis zum
Ende der ärztlichen Behandlung. Wenn Sie
vermuten, dass es sich um einen Arbeitsunfall
handelt, sollten Sie dies in jedem Fall
der Arbeitsunfallversicherung melden, selbst
wenn Sie in der behandelnden medizinischen
Einrichtung schon Ihre Krankenversicherung
oder Ihre staatliche Krankenversicherung
benutzt haben.
● Erstattung von
Krankengeld (kyûgyô hoshô kyûfu)
Wenn der Arbeitnehmer
während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur
Arbeit einen Unfall hat und daraufhin nicht
zur Arbeit kommen kann, bekommt er ab dem
vierten Krankheitstag 60% seines Grundgehaltes
erstattet, falls die ihm zustehenden Lohnzahlungen
vom Arbeitgeber ausbleiben.
*Reichen
Sie das bei der Arbeitsnormenaufsichtsbehörde
erhältliche „Antragsformular auf Erstattung
von Krankengeld“ bei der gleichen Behörde
wieder ein.
● Erstattung von
Behindertengeld (shôgai hoshô kyûfu)
Wenn bleibende Schäden
nach der Heilung eines Unfalls oder einer
Krankheit während der Arbeitszeit auftreten,
werden Unterstützungsgelder gezahlt.
● Erstattung von
Hinterbliebenenentschädigung (izoku hoshô
kyûfu)
Bei einem Todesfall
während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg
erhalten die Hinterbliebenen Entschädigungszahlungen.
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