日本語 English 中文 Hangle Espanol Portugues Tagalog
Deutsch Tiếng việt Français Русский Indonesian ภาษาไทย
Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEE03-1

3
Arbeitsversicherungen (rôdô hoken)
Es gibt 2 Arten von Arbeitsversicherungen: Die Arbeitsunfallversicherung (rôdôsha saigai hoshô hoken) und die Arbeitslosenversicherung (koyô hoken). Beide sind Bestandteil des japanischen Sozialversicherunssystems und sichern den Versicherungsnehmer und dessen Familie ab.

3-1 Arbeitsunfallversicherung (rôdôsha saigai hoshô hoken)
(1) Was ist eine Arbeitsunfallversicherung?
Generell übernimmt der Arbeitgeber die kompletten Beiträge der Arbeitsversicherungen. Dieses System gilt auch für sämtliche ausländischen Arbeiter sowie Teilzeitarbeiter, unabhängig von Aufenthaltstitel, die an einer japanischen Firma angestellt sind. Bei Verletzung, Erkrankung oder im Todesfall während der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit springt die Arbeitsversicherung ein und man erhält bei Erfüllung bestimmter Kriterien verschiedene Entschädigungszahlungen.
Die Arbeitsversicherung greift allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber bei der Arbeitsnormenaufsichtsbehörde registriert ist. Sind Sie der Meinung, Sie hätten einen Arbeitsunfall gehabt, melden Sie dies der nächsten Arbeitsnormenaufsichtsbehörde.
(2) Die wichtigsten Versicherungsleistungen
wichtige Versicherungsleistungen Formularausgabestelle Einzureichende Stelle der Formulare
Rückerstattung der Behandlungskosten (Antragsformular auf Rückerstattung der Behandlungskosten [ryôyô no hoshô kyûfu seikyûsho]) von der Arbeitsunfallversicherung festgelegtes Krankenhaus von der Arbeitsunfallversicherung festgelegtes Krankenhaus (bei Erstbehandlung)
von der Arbeitsunfallversicherung festgelegtes Krankenhaus Arbeitsnormenaufsichtsbehörde (rôdô kijun kantokusho) Arbeitsnormenaufsichtsbehörde (rôdô kijun kantokusho)
von der Arbeitsunfallversicherung festgelegtes Krankenhaus (bei Erstbehandlung) Arbeitsnormenaufsichtsbehörde (rôdô kijun kantokusho) Arbeitsnormenaufsichtsbehörde (rôdô kijun kantokusho)
Erstattung von Krankengeld (Antragsformular auf Erstattung von Krankengeld [kyûgyô hoshô kyûfu seikyûsho]) Arbeitsnormenaufsichtsbehörde (rôdô kijun kantokusho) Arbeitsnormenaufsichtsbehörde (rôdô kijun kantokusho)
● Rückerstattung der Behandlungskosten (ryôyô hoshô kyûfu)
Bei einem Unfall oder im Krankheitsfall während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur Arbeit bekommt der Arbeitnehmer ärztliche Behandlungs- und Pflegekosten erstattet.
*Um eine unproblematische Rückerstattung der Behandlungskosten zu gewährleisten, sollte möglichst ein von der Arbeitsversicherung festgelegtes Krankenhaus aufgesucht werden. In solchen Krankenhäusern liegt das „Antragsformular auf Rückerstattung der Behandlungskosten“ aus. Wenn Sie dies bei der Erstbehandlung einreichen greift die Arbeitsversicherung und deckt Ihre Behandlungskosten bis zum Ende der ärztlichen Behandlung. Wenn Sie vermuten, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, sollten Sie dies in jedem Fall der Arbeitsunfallversicherung melden, selbst wenn Sie in der behandelnden medizinischen Einrichtung schon Ihre Krankenversicherung oder Ihre staatliche Krankenversicherung benutzt haben.
● Erstattung von Krankengeld (kyûgyô hoshô kyûfu)
Wenn der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hat und daraufhin nicht zur Arbeit kommen kann, bekommt er ab dem vierten Krankheitstag 60% seines Grundgehaltes erstattet, falls die ihm zustehenden Lohnzahlungen vom Arbeitgeber ausbleiben.
*Reichen Sie das bei der Arbeitsnormenaufsichtsbehörde erhältliche „Antragsformular auf Erstattung von Krankengeld“ bei der gleichen Behörde wieder ein.
● Erstattung von Behindertengeld (shôgai hoshô kyûfu)
Wenn bleibende Schäden nach der Heilung eines Unfalls oder einer Krankheit während der Arbeitszeit auftreten, werden Unterstützungsgelder gezahlt.
● Erstattung von Hinterbliebenenentschädigung (izoku hoshô kyûfu)
Bei einem Todesfall während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg erhalten die Hinterbliebenen Entschädigungszahlungen.



CLAIR