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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEE03-2

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Arbeitsversicherungen (rôdô hoken)
3-2 Arbeitslosenversicherung (koyô hoken)
(1) Was ist eine Arbeitslosenversicherung?
Diese Versicherung zahlt bei Arbeitslosigkeit über einen bestimmten Zeitraum eine Arbeitslosenunterstützung, um die finanzielle Sicherheit bis zu einer Wiederanstellung zu gewährleisten. Der Versicherungsbeitrag wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam bezahlt.
Dieses System gilt auch für sämtliche ausländischen Arbeiter. Zu näheren Informationen wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene Hello Work. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, wenn das Beschäftigungsverhältnis voraussichtlich länger als ein Jahr dauert bei mindestens 20 Wochenstunden.
Personen älter als 65 Jahre sind von der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen.
(2) Arbeitslosenunterstützung für Personen mit Arbeitslosenversicherung
Um Arbeitslosenunterstützung (Grundgehalt) zu erhalten, muss der Versicherungsnehmer innerhalb eines Jahres vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate lang Mitglied in der Versicherung gewesen sein. Legen Sie die unten aufgeführten Unterlagen am Hello Work Ihres Wohnortes vor, um sich als Arbeitssuchender registrieren zu lassen. Sie bekommen somit eine Arbeitslosengeldbezugsberechtigung erteilt und werden als Arbeitsloser anerkannt. Daraufhin sind Sie verpflichtet, in von Hello Work vorgegebenen Abständen (alle 28 Tage) vorstellig zu werden.
Die konkrete Höhe und Zahlungsdauer der Arbeitslosenunterstützung richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung, der Höhe des Gehalts, dem Alter, dem Entlassungsgrund usw.

notwendige Unterlagen Einzureichende Stelle / nähere Informationen von…bis
1 Kündigungsschreiben (rishoku hyô) (wird vom Arbeitgeber ausgehändigt)
2 Versicherungsschein
3 Ausländerregistrierungsausweis
4 1 Passfoto
5 Namensstempel (falls vorhanden)
nächstgelegenes Hello Work so schnell wie möglich nach Beginn der Arbeitslosigkeit



CLAIR