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Arbeitsversicherungen
(rôdô hoken) |
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3-2 Arbeitslosenversicherung
(koyô hoken)
(1) Was ist eine
Arbeitslosenversicherung?
Diese Versicherung
zahlt bei Arbeitslosigkeit über einen bestimmten
Zeitraum eine Arbeitslosenunterstützung, um
die finanzielle Sicherheit bis zu einer Wiederanstellung
zu gewährleisten. Der Versicherungsbeitrag
wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam
bezahlt.
Dieses System gilt
auch für sämtliche ausländischen Arbeiter.
Zu näheren Informationen wenden Sie sich bitte
an das nächstgelegene Hello Work. Teilzeitbeschäftigte
haben Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung,
wenn das Beschäftigungsverhältnis voraussichtlich
länger als ein Jahr dauert bei mindestens 20
Wochenstunden.
Personen älter als
65 Jahre sind von der Arbeitslosenversicherung
ausgeschlossen.
(2) Arbeitslosenunterstützung
für Personen mit Arbeitslosenversicherung
Um Arbeitslosenunterstützung
(Grundgehalt) zu erhalten, muss der Versicherungsnehmer
innerhalb eines Jahres vor Beginn der Arbeitslosigkeit
mindestens 6 Monate lang Mitglied in der Versicherung
gewesen sein. Legen Sie die unten aufgeführten
Unterlagen am Hello Work Ihres Wohnortes vor,
um sich als Arbeitssuchender registrieren zu
lassen. Sie bekommen somit eine Arbeitslosengeldbezugsberechtigung
erteilt und werden als Arbeitsloser anerkannt.
Daraufhin sind Sie verpflichtet, in von Hello
Work vorgegebenen Abständen (alle 28 Tage)
vorstellig zu werden.
Die konkrete Höhe und
Zahlungsdauer der Arbeitslosenunterstützung
richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft
in der Arbeitslosenversicherung, der Höhe des
Gehalts, dem Alter, dem Entlassungsgrund usw.
| notwendige Unterlagen |
Einzureichende Stelle / nähere
Informationen |
von…bis |
1
Kündigungsschreiben (rishoku hyô)
(wird vom Arbeitgeber ausgehändigt)
2 Versicherungsschein
3 Ausländerregistrierungsausweis
4 1 Passfoto
5 Namensstempel
(falls vorhanden) |
nächstgelegenes Hello Work |
so schnell wie möglich nach Beginn der
Arbeitslosigkeit |
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