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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEE04-1

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Ärztliche Behandlung (iryô) und Rente (nenkin) (siehe auch F Ärztliche Behandlung, G Rente)
Die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung (kenkô hoken) qualifiziert den Arbeitnehmer und dessen Familie bei Unfall und Krankheit zur Inanspruchnahme ärztlicher Behandlung und Deckung der notwendigen Behandlungskosten. Bei Mitgliedschaft in der Rentenversicherung (nenkin hoken) wird unter Erfüllung bestimmter Bedingungen Rente gezahlt.
4-1 Ärztliche Behandlung (iryô)
In Japan lebende Ausländer fallen entweder unter den Geltungsbereich der Krankenversicherung (kenkô hoken) oder der staatlichen Krankenversicherung (kokumin kenkô hoken). Bei Nicht-Mitgliedschaft fallen ärztliche Behandlungskosten vollständig zu Lasten des Patienten.
(1) Krankenversicherung (kenkô hoken)
Liegt ein reguläres Anstellungsverhältnis bei einem entsprechenden Unternehmen vor, gilt die Krankenversicherung auch für Ausländer, und es herrscht Beitrittspflicht. Eine Mitgliedschaft qualifiziert den Arbeitnehmer und dessen Familie bei Krankheit oder Unfall zur Inanspruchnahme ärztlicher Behandlung und Deckung der notwendigen Behandlungskosten. Neben Krankheit und Unfällen werden auch Geburten und Todesfälle gedeckt. Der Versicherungsbeitrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen gezahlt. Bei Nicht-Mitgliedschaft fallen ärztliche Behandlungskosten vollständig zu Lasten des Patienten. Zu näheren Informationen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Betrieb zuständige Sozialversicherung (shakai hoken jimusho). (siehe F Ärztliche Behandlung 4-2 Krankenversicherung)
(2) Staatliche Krankenversicherung (kokumin kenkô hoken)
Für Ausländer, die nicht in den Geltungsbereich der Krankenkasse fallen, gilt prinzipiell die staatliche Krankenkasse unter den Bedingungen, dass sie ihre Ausländerregistrierung vorgenommen haben und dass ihre durch das Immigrationsgesetz genehmigte Aufenthaltsdauer länger als ein Jahr beträgt (inbegriffen Personen, denen ein mehr als einjähriger Aufenthalt in Japan gestattet ist). Die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung qualifiziert den Versicherungsnehmer bei Unfall und Krankheit zur Erstattung ärztlicher Behandlungskosten usw. Dasselbe gilt für Geburten und Todesfälle. Zu näheren Information wenden Sie sich an die Bezirksbehörde (yakusho), an der Sie Ihre Ausländerregistrierung vorgenommen haben. (siehe F Ärztliche Behandlung 4-3 Staatliche Krankenversicherung)



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