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Entlassung
(kaiko) und Kündigung durch den
Arbeitnehmer (taishoku) |
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Sowohl Entlassung
als auch Kündigung durch den Arbeitnehmer bedeuten
eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses, unterscheiden
sich jedoch grundlegend.
5-1 Entlassung (kaiko)
(1) Was ist Entlassung?
Von einer Entlassung
spricht man dann, wenn das Arbeitsverhältnis
einseitig durch den Arbeitgeber beendet wird,
d.h. wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag
kündigt. Um einen Arbeitnehmer zu entlassen,
muss der Arbeitgeber dafür berechtigte Gründe
haben. Im Folgenden sind Umstände aufgeführt,
unter denen eine Entlassung unrechtmäßig ist.
1.
Entlassung während Krankschreibung nach
einem Arbeitsunfall oder Auftreten der Krankheit
am Arbeitsplatz bzw. innerhalb 30 Tagen
nach Genesung
2. Entlassung während
Schwangerschafts- oder Erziehungsurlaub
bzw. innerhalb 30 Tagen nach Wiederaufnahme
der Arbeit
3. Entlassung aufgrund
von Nationalität, Religion oder gesellschaftlicher
Stellung des Arbeitnehmers
4. Entlassung nach
Meldung des Arbeitnehmers einer Verletzung
des Arbeitnehmerschutzgesetzes von Seiten
des Arbeitgebers an die Arbeitsnormenaufsichtsbehörde
5. Entlassung aufgrund
von Beitritt in eine Gewerkschaft (rôdô
kumiai) bzw. nach ordnungsgemäßen Aktivitäten
innerhalb einer Gewerkschaft
6. Entlassung aufgrund
von Geschlecht bzw. bei Heirat, Schwangerschaft
oder Geburt bei weiblichen Arbeitnehmern
sowie vor und nach Schwangerschaftsurlaub
7. Entlassung nach
Meldung eines Erziehungsurlaubs bzw. aufgrund
eines Erziehungsurlaubs |
Die Entlassungsbedingungen
ergeben sich weiterhin nach der Laufzeit des
Arbeitsvertrags.
(2) Falls Sie mit
der Entlassung nicht einverstanden sind
Teilen Sie zunächst
Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie mit einer Entlassung
nicht einverstanden sind. Lassen Sie ihn eine
Entlassungsbescheinigung ausstellen, damit
klar wird, dass der Arbeitsvertrag durch eine
Entlassung und nicht durch eine Kündigung Ihrerseits
beendet wurde. Aus dieser Entlassungsbescheinigung
müssen auch die Gründe der Entlassung und weitere
entscheidende Details hervorgehen. Wenn die
Gründe des Arbeitgebers Ihnen nicht verständlich
sein sollten, lassen Sie sich bitte bei der
Arbeitsnormenaufsichtsbehörde, beim Arbeitszentrum,
beim präfekturalen Arbeitsaufsichtsamt oder
von einem Rechtsanwalt beraten.
Sollte der Entlassungsgrund
rechtswidrig sein, nehmen Sie umgehend Kontakt
zur Arbeitsnormenaufsichtsbehörde (rôdô
kijun kantokusho) bzw. zu einem Informationszentrum
zu Arbeitsfragen auf.
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