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Einleitung Redakteure
DEE05-1

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Entlassung (kaiko) und Kündigung durch den Arbeitnehmer (taishoku)
Sowohl Entlassung als auch Kündigung durch den Arbeitnehmer bedeuten eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses, unterscheiden sich jedoch grundlegend.
5-1 Entlassung (kaiko)
(1) Was ist Entlassung?
Von einer Entlassung spricht man dann, wenn das Arbeitsverhältnis einseitig durch den Arbeitgeber beendet wird, d.h. wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigt. Um einen Arbeitnehmer zu entlassen, muss der Arbeitgeber dafür berechtigte Gründe haben. Im Folgenden sind Umstände aufgeführt, unter denen eine Entlassung unrechtmäßig ist.
1. Entlassung während Krankschreibung nach einem Arbeitsunfall oder Auftreten der Krankheit am Arbeitsplatz bzw. innerhalb 30 Tagen nach Genesung
2. Entlassung während Schwangerschafts- oder Erziehungsurlaub bzw. innerhalb 30 Tagen nach Wiederaufnahme der Arbeit
3. Entlassung aufgrund von Nationalität, Religion oder gesellschaftlicher Stellung des Arbeitnehmers
4. Entlassung nach Meldung des Arbeitnehmers einer Verletzung des Arbeitnehmerschutzgesetzes von Seiten des Arbeitgebers an die Arbeitsnormenaufsichtsbehörde
5. Entlassung aufgrund von Beitritt in eine Gewerkschaft (rôdô kumiai) bzw. nach ordnungsgemäßen Aktivitäten innerhalb einer Gewerkschaft
6. Entlassung aufgrund von Geschlecht bzw. bei Heirat, Schwangerschaft oder Geburt bei weiblichen Arbeitnehmern sowie vor und nach Schwangerschaftsurlaub
7. Entlassung nach Meldung eines Erziehungsurlaubs bzw. aufgrund eines Erziehungsurlaubs
  Die Entlassungsbedingungen ergeben sich weiterhin nach der Laufzeit des Arbeitsvertrags.
(2) Falls Sie mit der Entlassung nicht einverstanden sind
Teilen Sie zunächst Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie mit einer Entlassung nicht einverstanden sind. Lassen Sie ihn eine Entlassungsbescheinigung ausstellen, damit klar wird, dass der Arbeitsvertrag durch eine Entlassung und nicht durch eine Kündigung Ihrerseits beendet wurde. Aus dieser Entlassungsbescheinigung müssen auch die Gründe der Entlassung und weitere entscheidende Details hervorgehen. Wenn die Gründe des Arbeitgebers Ihnen nicht verständlich sein sollten, lassen Sie sich bitte bei der Arbeitsnormenaufsichtsbehörde, beim Arbeitszentrum, beim präfekturalen Arbeitsaufsichtsamt oder von einem Rechtsanwalt beraten.
Sollte der Entlassungsgrund rechtswidrig sein, nehmen Sie umgehend Kontakt zur Arbeitsnormenaufsichtsbehörde (rôdô kijun kantokusho) bzw. zu einem Informationszentrum zu Arbeitsfragen auf.



CLAIR