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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEE05-2

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Entlassung (kaiko) und Kündigung durch den Arbeitnehmer (taishoku)
5-2 Kündigung durch den Arbeitnehmer (taishoku)
Erfolgt die Kündigung durch den Arbeitnehmer und der Arbeitgeber bestätigt diese, endet das Arbeitsverhältnis in beidseitigem Einvernehmen. Die Kündigung muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Ein Arbeitnehmer, der gekündigt hat, erhält noch ausstehenden Lohn nach Anforderung innerhalb von sieben Tagen. Wenn Sie auf Firmenkonten noch Ihnen gehörende Rücklagen oder Ersparnisse haben, erhalten Sie diese zurück.

die Anstellungsdauer ist im Vertrag nicht festgelegt der Arbeitnehmer kann mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, auch wenn der Arbeitgeber sein Einverständnis nicht erteilt.
die Anstellungsdauer ist im Vertrag festgelegt der Arbeitnehmer kann während Vertragsdauer nicht ohne gewichtige Gründe kündigen

Nachdem der Arbeitgeber eine Kündigung bestätigt hat, ist es grundsätzlich nicht mehr möglich, diese zurückzunehmen. Kündigen Sie also mit Vorsicht. Achten Sie unbedingt bei Vertragsabschluss auf Bedingungen und Prozeduren im Falle einer Kündigung.
Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber den Betriebausweis (sha’in shô), die geliehene Uniform (seifuku), die Krankenversicherungskarte (kenkô hoken shô) u.ä. zurückgeben.



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