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Entlassung
(kaiko) und Kündigung durch den
Arbeitnehmer (taishoku) |
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5-2 Kündigung durch
den Arbeitnehmer (taishoku)
Erfolgt die Kündigung
durch den Arbeitnehmer und der Arbeitgeber
bestätigt diese, endet das Arbeitsverhältnis
in beidseitigem Einvernehmen. Die Kündigung
muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Ein
Arbeitnehmer, der gekündigt hat, erhält noch
ausstehenden Lohn nach Anforderung innerhalb
von sieben Tagen. Wenn Sie auf Firmenkonten
noch Ihnen gehörende Rücklagen oder Ersparnisse
haben, erhalten Sie diese zurück.
| die Anstellungsdauer
ist im Vertrag nicht festgelegt |
der Arbeitnehmer kann mit
einer Frist von zwei Wochen kündigen, auch
wenn der Arbeitgeber sein Einverständnis
nicht erteilt. |
| die Anstellungsdauer
ist im Vertrag festgelegt |
der Arbeitnehmer kann während
Vertragsdauer nicht ohne gewichtige Gründe
kündigen |
Nachdem der Arbeitgeber
eine Kündigung bestätigt hat, ist es grundsätzlich
nicht mehr möglich, diese zurückzunehmen. Kündigen
Sie also mit Vorsicht. Achten Sie unbedingt
bei Vertragsabschluss auf Bedingungen und Prozeduren
im Falle einer Kündigung.
Der Arbeitnehmer muss
dem Arbeitgeber den Betriebausweis (sha’in
shô), die geliehene Uniform (seifuku),
die Krankenversicherungskarte (kenkô hoken
shô) u.ä. zurückgeben.
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