Mit der Trainingsvergütung
sollen die notwendigen Ausgaben zur Lebenserhaltung
des Trainees gedeckt werden (Kosten für Lebensmittel,
Kleidung, Kultur und Freizeit und andere Unkosten).
Die Trainingsvergütung muss vom aufnehmenden
Unternehmen direkt, vollständig und monatlich
zu einem festgelegten Zeitpunkt dem Trainee
ausgezahlt werden. Sofort nach Ankunft des
Trainees muss ein Teil des Monatsgehaltes zur
Deckung der Lebenserhaltungskosten ausgezahlt
werden. Für Zahlung per Banküberweisung ist
die Einwilligung des Trainees erforderlich.
Kontoführungsbuch, Namensstempel und Geldkarte
müssen sich in persönlicher Verwahrung des
Trainees befinden.
Weiterhin müssen Kosten
für An- und Rückreise, Wohnung, Trainingsmaterialien,
Versicherungen usw. prinzipiell vom aufnehmenden
Unternehmen erstattet werden.
Verwaltungskosten bis
zur Anreise (z.B. Kosten von Anwerbe-Organisation
im Heimatland) und Trainingsvergütung müssen
klar getrennt sein, d.h. Verwaltungskosten
von Anwerbe-Organisationen dürfen nicht von
der Trainingsvergütung abgezogen werden.




