Der Reisepass muss unter persönlicher Verwahrung des Trainees bleiben.
Personen, die sich einem
so genannten „technischen Training“ unterziehen
(ein System, unter dem Personen mit Qualifikationen
oberhalb des Trainee-Standards, die als technische
Praktikanten mit dem aufnehmenden Unternehmen
einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben und
durch Arbeit am Produktionsort weitere praktische
Ausbildung etc. erhalten) gelten als Arbeiter.
Da sie kein normales Training absolvieren,
fallen sie unter die Arbeitsgesetzgebung.
Nach Einwanderungsgesetzgebung haben solche Personen den Aufenthaltstitel „Besondere Tätigkeiten” (tokutei katsudô).
Nach Einwanderungsgesetzgebung haben solche Personen den Aufenthaltstitel „Besondere Tätigkeiten” (tokutei katsudô).




