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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEF01-3_1

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Medizinische Einrichtungen (iryô kikan)
1-3 Ablauf einer Untersuchung (shinsatsu)
(1) Allgemeiner Ablauf einer Erstuntersuchung
Ermitteln Sie zunächst eine Klinik oder ein Krankenhaus, wo Ihre Krankheit bzw. Ihre Verletzung behandelt werden kann. Reichen Sie dort an der Rezeption Ihren Krankenversicherungsschein ein. Hierauf begeben Sie sich ins Wartezimmer; danach werden Sie untersucht, bekommen die Rechnung und Ihre Medizin. Der konkrete Ablauf ist im Folgenden beschrieben.
1 Sie möchten Ihre Krankheit bzw. Verletzung behandeln lassen
Ermitteln Sie eine Klinik oder ein Krankenhaus, wo Ihre Krankheit oder die Verletzung behandelt wird.
2 Begeben Sie sich zur Klinik bzw. zu dem Krankenhaus
Überreichen Sie mit den Worten „shoshin desu“ („Ich komme zur Erstuntersuchung“) Ihren Krankenversicherungsschein. Daraufhin werden Sie in den meisten Fällen gebeten, ein Anmeldeformular, einen Aufnahmefragebogen o. ä. auszufüllen. Der Aufnahmefragebogen soll dem Arzt Aufschluss geben über Ihren derzeitigen Krankheitszustand, die Krankheitsvorgeschichte, das Vorhandensein von Allergien usw. Nachdem Sie den Fragebogen ausgefüllt haben, geben Sie ihn an der Rezeption ab und begeben sich ins Wartezimmer.
3 Die Untersuchung (shinsatsu)
Wenn Ihr Name aufgerufen wird, begeben Sie sich ins Untersuchungszimmer. Nun beginnen Untersuchung und eventuell Behandlung. Gegebenenfalls vereinbaren Sie einen Termin zum nächsten Besuch.
4 Bezahlung (kaikei)
Die Behandlungskosten werden in bar bezahlt. In manchen Einrichtungen bekommen Sie nach der Untersuchung von der Krankenschwester Rechnungsformulare. In diesem Fall geben Sie die Formulare an der Kasse ab. Es ist empfehlenswert, die Quittung gut aufzubewahren.
Wenn Ihre monatlichen Arztkosten einen bestimmten Betrag überschreiten (der Grenzbetrag richtet sich nach dem Einkommensniveau des Versicherungsnehmers, beträgt im Normalfall aber 80 100 Yen), bekommen Sie einen Teil rückerstattet. Bei einer Jahressumme von mehr als 100 000 Yen können Sie auch steuerliche Erleichterungen bekommen. In jedem Falle sind die Quittungen nötig.
5 Empfang der Medizin
Gehen Sie mit dem Rezept, welches Ihnen bei der Bezahlung ausgehändigt wird, zu einer Apotheke und lassen Sie sich Ihre Medikamente geben. Kosten für Medikamente müssen neben den Behandlungskosten extra gezahlt werden (bei so genannten „externen Apotheken“, [ingai yakkyoku]). In manchen Krankenhäusern gibt es auch interne Medikamentenausgaben, in diesem Fall sind die Medikamentenkosten in der Rechnung enthalten („interne Apotheke“ [innai yakkyoku]).
* Falls Folgeuntersuchungen notwendig sein sollten, bekommen Sie einen Untersuchungsschein (shinsatsu ken). Bei Ihrem nächsten Arztbesuch begeben Sie sich direkt zur behandelnden Abteilung. Hier geben Sie den Untersuchungsschein in einen Automaten (Automat für Folgeuntersuchungen) oder geben ihn an der Abteilungsrezeption ab. Manchmal müssen Sie sich auch an der Hauptrezeption melden. Es folgt die gleiche Prozedur wie bei der Erstuntersuchung.



CLAIR