
|
Medizinische
Einrichtungen (iryô kikan) |
|
1-3 Ablauf einer Untersuchung
(shinsatsu)
(1) Allgemeiner Ablauf
einer Erstuntersuchung
Ermitteln Sie zunächst
eine Klinik oder ein Krankenhaus, wo Ihre Krankheit
bzw. Ihre Verletzung behandelt werden kann.
Reichen Sie dort an der Rezeption Ihren Krankenversicherungsschein
ein. Hierauf begeben Sie sich ins Wartezimmer;
danach werden Sie untersucht, bekommen die
Rechnung und Ihre Medizin. Der konkrete Ablauf
ist im Folgenden beschrieben.
1 Sie
möchten Ihre Krankheit bzw. Verletzung behandeln
lassen
Ermitteln Sie eine
Klinik oder ein Krankenhaus, wo Ihre Krankheit
oder die Verletzung behandelt wird.
2 Begeben
Sie sich zur Klinik bzw. zu dem Krankenhaus
Überreichen Sie mit
den Worten „shoshin desu“ („Ich komme
zur Erstuntersuchung“) Ihren Krankenversicherungsschein.
Daraufhin werden Sie in den meisten Fällen
gebeten, ein Anmeldeformular, einen Aufnahmefragebogen
o. ä. auszufüllen. Der Aufnahmefragebogen soll
dem Arzt Aufschluss geben über Ihren derzeitigen
Krankheitszustand, die Krankheitsvorgeschichte,
das Vorhandensein von Allergien usw. Nachdem
Sie den Fragebogen ausgefüllt haben, geben
Sie ihn an der Rezeption ab und begeben sich
ins Wartezimmer.
3 Die
Untersuchung (shinsatsu)
 Wenn
Ihr Name aufgerufen wird, begeben Sie sich
ins Untersuchungszimmer. Nun beginnen Untersuchung
und eventuell Behandlung. Gegebenenfalls vereinbaren
Sie einen Termin zum nächsten Besuch.
4 Bezahlung
(kaikei)
 Die
Behandlungskosten werden in bar bezahlt. In
manchen Einrichtungen bekommen Sie nach der
Untersuchung von der Krankenschwester Rechnungsformulare.
In diesem Fall geben Sie die Formulare an der
Kasse ab. Es ist empfehlenswert, die Quittung
gut aufzubewahren.
Wenn Ihre monatlichen
Arztkosten einen bestimmten Betrag überschreiten
(der Grenzbetrag richtet sich nach dem Einkommensniveau
des Versicherungsnehmers, beträgt im Normalfall
aber 80 100 Yen), bekommen Sie einen Teil rückerstattet.
Bei einer Jahressumme von mehr als 100 000
Yen können Sie auch steuerliche Erleichterungen
bekommen. In jedem Falle sind die Quittungen
nötig.
5 Empfang
der Medizin
Gehen Sie mit dem
Rezept, welches Ihnen bei der Bezahlung ausgehändigt
wird, zu einer Apotheke und lassen Sie sich
Ihre Medikamente geben. Kosten für Medikamente
müssen neben den Behandlungskosten extra gezahlt
werden (bei so genannten „externen Apotheken“,
[ingai yakkyoku]). In manchen Krankenhäusern
gibt es auch interne Medikamentenausgaben,
in diesem Fall sind die Medikamentenkosten
in der Rechnung enthalten („interne Apotheke“
[innai yakkyoku]).
* Falls Folgeuntersuchungen
notwendig sein sollten, bekommen Sie einen
Untersuchungsschein (shinsatsu ken). Bei Ihrem
nächsten Arztbesuch begeben Sie sich direkt
zur behandelnden Abteilung. Hier geben Sie
den Untersuchungsschein in einen Automaten
(Automat für Folgeuntersuchungen) oder geben
ihn an der Abteilungsrezeption ab. Manchmal
müssen Sie sich auch an der Hauptrezeption
melden. Es folgt die gleiche Prozedur wie
bei der Erstuntersuchung.
|