Wie sollten Sie vorgehen,
wenn Sie sich ganz unerwartet verletzen oder
von Krankheit heimgesucht werden? In diesem
Abschnitt finden Sie Erklärungen, was in gesundheitlichen
Notlagen zu tun ist, wie etwa den Krankenwagen
rufen und Behandlungen des Nachts oder an Feiertagen.

Wählen
Sie die Rufnummer 119. Diese Nummer erreicht
man mit Festnetztelefonen und von öffentlichen
Telefonen (siehe
P
Notfall und Katastrophenfall 1-1 (2) Ruf von
öffentlichen Telefonen) , aber auch von
Mobiltelefonen und PHS Telefonen. Wenn Sie
die Nummer 119 wählen, werden Sie mit einer
Feuerwehrstation verbunden. Vom Mitarbeiter
der Feuerwehr werden Sie gefragt, ob es sich
um Feuer (
kaji) oder einen Notfall
(
kyûkyû) handelt. Bleiben Sie locker
und sagen Sie „
kyûkyû“ (Notfall).
Teilen Sie nun den
Aufenthaltsort und örtliche Orientierungspunkte
des Kranken oder des Verunglückten mit. Beschreiben
Sie mit klaren und deutlichen Worten, was mit
wem, wie, wo und warum passiert ist. Falls
es notwendig ist, nennen Sie auch die Anzahl
der Kranken oder Verletzten, Alter, Geschlecht
usw. Am Ende nennen Sie Ihren Namen und Ihre
Rufnummer. (siehe
P
Notfall und Katastrophenfall 1-2 (2) Beispielfragen
und Antworten bei Ruf des Krankenwagens)
Notrufe sind gebührenfrei.
Einlieferung ins Krankenhaus per Krankenwagen
ist kostenfrei, bei leichten Krankheiten oder
Verletzungen, bei denen der Patient auch mit
dem eigenen Auto oder einem Taxi transportiert
werden kann, ist die Benutzung eines Krankenwagens
allerdings nicht möglich.
Es ist empfehlenswert,
sich eine „Persönliche Notfallkarte“ ausstellen
zu lassen und mit sich zu führen (siehe
P
Notfall und Katastrophenfall 1-2 (1)).