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zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEF02-1

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Notfälle (kyûkyû)
Wie sollten Sie vorgehen, wenn Sie sich ganz unerwartet verletzen oder von Krankheit heimgesucht werden? In diesem Abschnitt finden Sie Erklärungen, was in gesundheitlichen Notlagen zu tun ist, wie etwa den Krankenwagen rufen und Behandlungen des Nachts oder an Feiertagen.
2-1 Rufen des Krankenwagens (kyûkyû sha) bei akuten Erkrankungen (kyûbyô) oder Verletzungen (kega)
Wählen Sie die Rufnummer 119. Diese Nummer erreicht man mit Festnetztelefonen und von öffentlichen Telefonen (siehe P Notfall und Katastrophenfall 1-1 (2) Ruf von öffentlichen Telefonen) , aber auch von Mobiltelefonen und PHS Telefonen. Wenn Sie die Nummer 119 wählen, werden Sie mit einer Feuerwehrstation verbunden. Vom Mitarbeiter der Feuerwehr werden Sie gefragt, ob es sich um Feuer (kaji) oder einen Notfall (kyûkyû) handelt. Bleiben Sie locker und sagen Sie „kyûkyû“ (Notfall).
Teilen Sie nun den Aufenthaltsort und örtliche Orientierungspunkte des Kranken oder des Verunglückten mit. Beschreiben Sie mit klaren und deutlichen Worten, was mit wem, wie, wo und warum passiert ist. Falls es notwendig ist, nennen Sie auch die Anzahl der Kranken oder Verletzten, Alter, Geschlecht usw. Am Ende nennen Sie Ihren Namen und Ihre Rufnummer. (siehe P Notfall und Katastrophenfall 1-2 (2) Beispielfragen und Antworten bei Ruf des Krankenwagens)
Notrufe sind gebührenfrei. Einlieferung ins Krankenhaus per Krankenwagen ist kostenfrei, bei leichten Krankheiten oder Verletzungen, bei denen der Patient auch mit dem eigenen Auto oder einem Taxi transportiert werden kann, ist die Benutzung eines Krankenwagens allerdings nicht möglich.
Es ist empfehlenswert, sich eine „Persönliche Notfallkarte“ ausstellen zu lassen und mit sich zu führen (siehe P Notfall und Katastrophenfall 1-2 (1)).



CLAIR