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Die
öffentliche Krankenversicherung (kôteki
iryô hoken) |
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Im japanischen Krankenversicherungssystem
muss jeder Bürger Mitglied in einer öffentlichen
Krankenversicherung sein, die in zwei Bereiche
gegliedert ist: Man ist entweder über den Arbeitgeber
in der betrieblichen Krankenversicherung (kenkô
hoken) oder in der staatlichen Krankenversicherung
(kokumin kenkô hoken) versichert.
4-1 Behandlungskosten
und öffentliche Krankenversicherung
(1) Behandlungskosten
und öffentliche Krankenversicherung
Wenn man Mitglied
in einer öffentliche Krankenkasse ist, zahlt
man grundsätzlich 30% von ärztlichen Behandlungskosten.
Ist man kein Mitglied, zahlt man die Behandlungskosten
an medizinischen Einrichtungen zu 100%. Da
medizinische Einrichtungen ihre Rechnungen
selbständig ausstellen, kann das ziemlich teuer
werden.
(2) Behandlungen,
die die Versicherung nicht abdeckt
Bei Mitgliedschaft
in einer öffentlichen Krankenversicherung beträgt
der Selbskostenbeitrag von Behandlungskosten
grundsätzlich 30%. Folgende Behandlungen werden
allerdings von der Versicherung nicht abgedeckt.
● Behandlungen,
die die Versicherung nicht abdeckt
| Verletzungen
durch Verkehrsunfälle und bei krimineller
Körperverletzung |
Bei
Verletzungen, die durch Unachtsamkeit oder
illegale Handlungen von dritten Personen
verursacht werden. In diesem Falle übernimmt
der Schadensverursacher die Behandlungskosten.
Manche Versicherungen decken allerdings solche
Schäden ab. |
| Normal verlaufende Schwangerschaften
und Geburten |
Abtreibungen aus nicht gesundheitlichen
Gründen |
Gesundheitsuntersuchungen
(kenkô shinsa) oder Gesundheits-Check-Up
(ningen dokku)
in manchen Gemeinden
werden die Kosten teilweise übernommen |
Schutzimpfungen |
| Schönheitschirurgie, Kieferchirurgie |
arbeitsbedingte Krankheit
oder Verletzung (Gegenstand der Arbeitsunfallversicherung) |
Aufpreis für Einzelbettzimmer
im Krankenhaus |
nicht anerkannte Untersuchungen,
Operationen, Therapien, Medikamente usw. |
(3) Private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen
bieten Lebensversicherungen etc. zum Kauf an.
Kunden bezahlen einen festgelegten Mitgliedsbeitrag,
und erhalten Kostenrückerstattungen bei Krankenhausaufenthalten
und Arztbesuchen nach Krankheiten und Verletzungen
bzw. bei anerkannten Operationen. Wenn man
kein Mitglied in einer öffentlichen Krankenkasse
ist, muss man die Behandlungskosten in Kliniken
und Krankenhäusern zunächst jedoch vollständig
selbst begleichen, bevor man etwas zurückerstattet
bekommt.
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