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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEF04-1

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Die öffentliche Krankenversicherung (kôteki iryô hoken)
Im japanischen Krankenversicherungssystem muss jeder Bürger Mitglied in einer öffentlichen Krankenversicherung sein, die in zwei Bereiche gegliedert ist: Man ist entweder über den Arbeitgeber in der betrieblichen Krankenversicherung (kenkô hoken) oder in der staatlichen Krankenversicherung (kokumin kenkô hoken) versichert.

4-1 Behandlungskosten und öffentliche Krankenversicherung
(1) Behandlungskosten und öffentliche Krankenversicherung
Wenn man Mitglied in einer öffentliche Krankenkasse ist, zahlt man grundsätzlich 30% von ärztlichen Behandlungskosten. Ist man kein Mitglied, zahlt man die Behandlungskosten an medizinischen Einrichtungen zu 100%. Da medizinische Einrichtungen ihre Rechnungen selbständig ausstellen, kann das ziemlich teuer werden.
Ärztliche Behandlung費と公的Ärztliche Behandlung保険
(2) Behandlungen, die die Versicherung nicht abdeckt
Bei Mitgliedschaft in einer öffentlichen Krankenversicherung beträgt der Selbskostenbeitrag von Behandlungskosten grundsätzlich 30%. Folgende Behandlungen werden allerdings von der Versicherung nicht abgedeckt.
● Behandlungen, die die Versicherung nicht abdeckt
Verletzungen durch Verkehrsunfälle und bei krimineller Körperverletzung Bei Verletzungen, die durch Unachtsamkeit oder illegale Handlungen von dritten Personen verursacht werden. In diesem Falle übernimmt der Schadensverursacher die Behandlungskosten. Manche Versicherungen decken allerdings solche Schäden ab.
Normal verlaufende Schwangerschaften und Geburten Abtreibungen aus nicht gesundheitlichen Gründen Gesundheitsuntersuchungen (kenkô shinsa) oder Gesundheits-Check-Up (ningen dokku)
in manchen Gemeinden werden die Kosten teilweise übernommen
Schutzimpfungen
Schönheitschirurgie, Kieferchirurgie arbeitsbedingte Krankheit oder Verletzung (Gegenstand der Arbeitsunfallversicherung) Aufpreis für Einzelbettzimmer im Krankenhaus nicht anerkannte Untersuchungen, Operationen, Therapien, Medikamente usw.
(3) Private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen bieten Lebensversicherungen etc. zum Kauf an. Kunden bezahlen einen festgelegten Mitgliedsbeitrag, und erhalten Kostenrückerstattungen bei Krankenhausaufenthalten und Arztbesuchen nach Krankheiten und Verletzungen bzw. bei anerkannten Operationen. Wenn man kein Mitglied in einer öffentlichen Krankenkasse ist, muss man die Behandlungskosten in Kliniken und Krankenhäusern zunächst jedoch vollständig selbst begleichen, bevor man etwas zurückerstattet bekommt.



CLAIR