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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEF04-2

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Die öffentliche Krankenversicherung (kôteki iryô hoken)
4-2 Betriebliche Krankenversicherung (kenkô hoken)
(1) Wer tritt bei?
Angestellte und Beschäftigte treten einer betrieblichen Krankenversicherung bei.
(2) Formalitäten zur Aufnahme
Die Aufnahmeformalitäten werden in der Firma bzw. am Arbeitsplatz durchgeführt. Bitte konsultieren Sie Ihren Arbeitgeber.
(3) (Kranken-) Versicherungsschein der betrieblichen Krankenversicherung (kenkô hoken hihokensha shô)
Wenn man einer betrieblichen Versicherung beitritt, bekommt man einen „Versicherungsschein“ (hoken shô) ausgestellt. Der Versicherungsschein dient zum Nachweis der Mitgliedschaft in der Versicherung, und sollte deshalb sorgfältig aufbewahrt werden. Auf dem Versicherungsschein sind Wohnsitz und Name des Inhabers vermerkt. Zeigen Sie bei Untersuchungen an medizinischen Einrichtungen den Schein auf jeden Fall bei der Rezeption vor. Es ist empfehlenswert, den Versicherungsschein bei Reisen innerhalb Japans mit sich zu führen. Verkauf oder Verleih des Versicherungsscheins sind nicht möglich.
(4) Eigenbeitrag in medizinischen Einrichtungen
Bei ärztlicher Behandlung wegen Krankheit oder Verletzung beträgt der Eigenbeitrag der ärztlichenBehandlungskosten 30%. Bei Personen älter als 70 Jahre beträgt der Eigenbeitrag je nach Einkommen 10% bzw. 30%; Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr tragen 20%
● Eigenbeitrag
Versicherungsnehmer Vollzahler 30% der ärztlichen Behandlungskosten
Senioren 10% der ärztlichen Behandlungskosten (bei Überschreiten einer festgelegten Einkommensgrenze 30%)
Angehörige des Versicherungsnehmers Kinder vor dem vollendeten 3. Lebensjahr 20% der ärztlichen Behandlungskosten
Personen zwischen 3 – 70 Jahren 30% der ärztlichen Behandlungskosten
Senioren 10% der ärztlichen Behandlungskosten (bei Überschreiten einer festgelegten Einkommensgrenze 30%)
(5) | Versicherungsbeitrag
Der Versicherungsbeitrag wird direkt vom Gehalt abgezogen. Der Betrag richtet sich nach der Gehaltshöhe und anderen Kriterien, und wird vom Versicherungsnehmer und vom Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen.
(6) Arten und Inhalte von Zahlungen der betrieblichen Krankenversicherung
  Bereich       Art der Zahlung  
  bei Krankheit oder Verletzung   Versicherungsnehmer angehörige des Versicherungsnehmers  
bei Behandlungen über den Versicherungsschein Zuschuss zu Behandlungskosten
Deckung der Verpflegungskosten bei Krankenhausaufenthalt
Behandlungskosten von Angehörigen
Bei vorläufiger Selbstbezahlung durch den Versicherungsnehmer Behandlungskosten
bei ärztlichen Behandlungskosten über einem bestimmten Festbetrag Behandlungskosten ab bestimmtem Betrag
Transport nach Notfall etc. Transportkosten Transportkosten von Angehörigen
Krankschreibung wegenärztlicher Behandlung Krankengeld  
Geburt Pauschalbetrag für Geburt und Kinderpflege*
Geburtspauschale von 350000 Yen
Pauschalbetrag für Geburt und Kinderpflege von Angehörigen*
350000 Yen
Todesfall Bestattungskosten Bestattungskosten von Angehörigen
*Bei Geburt eines Kindes des Versicherungsnehmers wird der Pauschalbetrag für Geburt und Kinderpflege ausgezahlt, bei Geburt eines Kindes eines Angehörigen des Versicherungsnehmers wird der Pauschalbetrag für Geburt und Kinderpflege von Angehörigen ausgezahlt. In beiden Fällen beträgt der Pauschalbetrag 350 000 Yen pro Baby.



CLAIR