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Die
öffentliche Krankenversicherung (kôteki
iryô hoken) |
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4-2 Betriebliche Krankenversicherung
(kenkô hoken)
(1) Wer tritt bei?
Angestellte und Beschäftigte
treten einer betrieblichen Krankenversicherung
bei.
(2) Formalitäten
zur Aufnahme
Die Aufnahmeformalitäten
werden in der Firma bzw. am Arbeitsplatz durchgeführt.
Bitte konsultieren Sie Ihren Arbeitgeber.
(3) (Kranken-) Versicherungsschein
der betrieblichen Krankenversicherung (kenkô
hoken hihokensha shô)
Wenn man einer betrieblichen
Versicherung beitritt, bekommt man einen „Versicherungsschein“
(hoken shô) ausgestellt. Der Versicherungsschein
dient zum Nachweis der Mitgliedschaft in der
Versicherung, und sollte deshalb sorgfältig
aufbewahrt werden. Auf dem Versicherungsschein
sind Wohnsitz und Name des Inhabers vermerkt.
Zeigen Sie bei Untersuchungen an medizinischen
Einrichtungen den Schein auf jeden Fall bei
der Rezeption vor. Es ist empfehlenswert, den
Versicherungsschein bei Reisen innerhalb Japans
mit sich zu führen. Verkauf oder Verleih des
Versicherungsscheins sind nicht möglich.
(4) Eigenbeitrag
in medizinischen Einrichtungen
Bei ärztlicher Behandlung
wegen Krankheit oder Verletzung beträgt der
Eigenbeitrag der ärztlichenBehandlungskosten
30%. Bei Personen älter als 70 Jahre beträgt
der Eigenbeitrag je nach Einkommen 10% bzw.
30%; Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
tragen 20%
● Eigenbeitrag
| Versicherungsnehmer |
Vollzahler |
30% der ärztlichen Behandlungskosten |
| Senioren |
10% der ärztlichen Behandlungskosten
(bei Überschreiten einer festgelegten Einkommensgrenze
30%) |
| Angehörige
des Versicherungsnehmers |
Kinder vor dem vollendeten
3. Lebensjahr |
20% der ärztlichen Behandlungskosten |
| Personen zwischen 3 – 70
Jahren |
30% der ärztlichen Behandlungskosten |
| Senioren |
10% der ärztlichen Behandlungskosten
(bei Überschreiten einer festgelegten Einkommensgrenze
30%) |
(5) | Versicherungsbeitrag
Der Versicherungsbeitrag
wird direkt vom Gehalt abgezogen. Der Betrag
richtet sich nach der Gehaltshöhe und anderen
Kriterien, und wird vom Versicherungsnehmer
und vom Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen.
(6) Arten und Inhalte
von Zahlungen der betrieblichen Krankenversicherung
| |
Bereich |
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Art der Zahlung |
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| |
bei
Krankheit oder Verletzung |
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Versicherungsnehmer |
angehörige
des Versicherungsnehmers |
|
| bei Behandlungen über den Versicherungsschein |
→ |
Zuschuss zu Behandlungskosten
Deckung der
Verpflegungskosten bei Krankenhausaufenthalt |
Behandlungskosten
von Angehörigen |
| Bei vorläufiger Selbstbezahlung durch
den Versicherungsnehmer |
→ |
Behandlungskosten |
| bei ärztlichen Behandlungskosten über
einem bestimmten Festbetrag |
→ |
Behandlungskosten
ab bestimmtem Betrag |
| Transport nach Notfall etc. |
→ |
Transportkosten |
Transportkosten von Angehörigen |
| Krankschreibung wegenärztlicher Behandlung |
→ |
Krankengeld |
|
| Geburt |
→ |
Pauschalbetrag für Geburt
und Kinderpflege*
Geburtspauschale
von 350000 Yen |
Pauschalbetrag für Geburt
und Kinderpflege von Angehörigen*
350000 Yen |
| Todesfall |
→ |
Bestattungskosten |
Bestattungskosten von
Angehörigen |
*Bei Geburt eines
Kindes des Versicherungsnehmers wird der Pauschalbetrag
für Geburt und Kinderpflege ausgezahlt, bei
Geburt eines Kindes eines Angehörigen des Versicherungsnehmers
wird der Pauschalbetrag für Geburt und Kinderpflege
von Angehörigen ausgezahlt. In beiden Fällen
beträgt der Pauschalbetrag 350 000 Yen pro
Baby.
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