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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEF04-4

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Die öffentliche Krankenversicherung (kôteki iryô hoken)
4-4 Deckung von ärztlichen Behandlungskosten für ausländische Studenten (gaikokujin ryûgakusei iryôhi hojo seido)
Ausländische Studenten mit einem Aufenthaltstitel als „Student“ (ryûgakusei) treten der staatlichen Krankenversicherung bei. Ausländische Studenten, die Mitglied der staatlichen Krankenversicherung sind, bekommen einen Teil ihrer ärztlichen Behandlungskosten durch die Gesellschaft für Studentische Serviceleistungen (JASSO) ersetzt. 70% der Behandlungskosten werden durch die staatliche Krankenversicherung gedeckt, 35% der Restkosten durch JASSO. Der Eigenbeitrag von ärztlichen Behandlungskosten beträgt somit insgesamt ca. 20%. Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung zum Ablauf der Antragstellung.
1. Gehen Sie zu einer anerkannten medizinischen Einrichtung, geben Sie den Versicherungsschein der staatlichen Krankenversicherung an der Rezeption ab und lassen Sie sich untersuchen.
2. Zahlen Sie nach der Behandlung den Eigenbeitrag der ärztlichen Behandlungskosten von 30%, der nicht von der staatlichen Krankenkasse gedeckt wird.
3. Fügen Sie dem Antragsformular für Deckung von ärztlichen Behandlungskosten für ausländische Studenten (gaikokujin ryûgakusei iryôhi hojo shinseisho) die von einer anerkannten medizinischen Einrichtung ausgestellte Rechnung bei. Die Rechnung muss den Namen des Austauschstudenten enthalten und die Behandlungsmethode muss klar erkenntlich sein, um beurteilen zu können, ob sie von der Versicherung abgedeckt wird. Reichen Sie das Formular im Büro für Austauschstudenten an Ihrer Universität etc. ein.
4. Ungefähr drei Monate nach Antragstellung erhalten Sie 35% des Eigenbeitrages zurückerstattet.
Zu Einzelheiten fragen Sie bitte den Betreuer für Austauschstudenten Ihrer Universität.



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