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Die
öffentliche Krankenversicherung (kôteki
iryô hoken) |
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4-4 Deckung von ärztlichen
Behandlungskosten für ausländische Studenten
(gaikokujin ryûgakusei iryôhi hojo seido)
Ausländische Studenten
mit einem Aufenthaltstitel als „Student“ (ryûgakusei)
treten der staatlichen Krankenversicherung
bei. Ausländische Studenten, die Mitglied der
staatlichen Krankenversicherung sind, bekommen
einen Teil ihrer ärztlichen Behandlungskosten
durch die Gesellschaft für Studentische Serviceleistungen
(JASSO) ersetzt. 70% der Behandlungskosten
werden durch die staatliche Krankenversicherung
gedeckt, 35% der Restkosten durch JASSO. Der
Eigenbeitrag von ärztlichen Behandlungskosten
beträgt somit insgesamt ca. 20%. Im Folgenden
finden Sie eine Erläuterung zum Ablauf der
Antragstellung.
| 1. Gehen Sie zu einer anerkannten medizinischen
Einrichtung, geben Sie den Versicherungsschein
der staatlichen Krankenversicherung an der
Rezeption ab und lassen Sie sich untersuchen. |
| ↓ |
| 2. Zahlen Sie nach der Behandlung den
Eigenbeitrag der ärztlichen Behandlungskosten
von 30%, der nicht von der staatlichen Krankenkasse
gedeckt wird. |
| ↓ |
3. Fügen Sie dem
Antragsformular für Deckung von ärztlichen
Behandlungskosten für ausländische Studenten
(gaikokujin ryûgakusei iryôhi hojo shinseisho)
die von einer anerkannten medizinischen
Einrichtung ausgestellte Rechnung bei. Die
Rechnung muss den Namen des Austauschstudenten
enthalten und die Behandlungsmethode muss
klar erkenntlich sein, um beurteilen zu
können, ob sie von der Versicherung abgedeckt
wird. Reichen Sie das Formular im Büro für
Austauschstudenten an Ihrer Universität
etc. ein. |
| ↓ |
| 4. Ungefähr drei Monate nach Antragstellung
erhalten Sie 35% des Eigenbeitrages zurückerstattet. |
Zu Einzelheiten fragen
Sie bitte den Betreuer für Austauschstudenten
Ihrer Universität.
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