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Die öffentliche Rente
ist Teil des japanischen Sozialversicherungssystems.
Sie dient zur Unterstützung durch Rentenzahlungen
in Notsituationen für Senioren, Behinderte
und Familien von Verstorbenen.
Es gibt zwei Arten
von öffentlicher Rente. Als Basis des öffentlichen
Rentensystems sind alle Mitglieder über die
staatliche Rentenversicherung gleichwertig
zum Bezug einer Basisrente für Senioren, Behinderte
und Hinterbliebene berechtigt. Angestellte
etc. treten weiterhin in die Sozialrentenversicherung
ein, über welche sie neben der Basisrente der
staatlichen Rentenversicherung eine Rente in
Relation zum Gehalt beziehen können.

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Staatliche
Rentenversicherung (kokumin nenkin) |
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1-1 Beitritt (kanyû)
zur staatlichen Rentenversicherung
(1) Beitrittsalter
etc.
Alle in Japan wohnhaften
Personen inklusive Ausländer über 20 bis zum
vollendeten 60. Lebensjahr müssen der staatlichen
Rentenversicherung beitreten. Auch Personen,
die über den Arbeitgeber Mitglied der Sozialrentenversicherung
sind, müssen gleichzeitig der staatlichen Rentenversicherung
beitreten. Der Beitritt erfolgt automatisch
mit Eintritt in die Sozialrentenversicherung,
muss also nicht persönlich in die Wege geleitet
werden.
(2) Beitrittsformalitäten
Um der staatlichen
Rentenversicherung beizutreten, nehmen Sie
Ihren Namensstempel und gehen Sie zum Rentenschalter
(nenkin madoguchi) Ihrer Bezirksbehörde
(yakusho). Bei persönlicher Unterschrift
des Antragstellers ist kein Namensstempel von
Nöten.
(3) Zahlung der Versicherungsbeiträge
(hokenryô)
Der Beitrag ist unabhängig
vom Einkommen und beträgt einheitlich monatlich
14 100 Yen (Stand: 2007). Jedes Jahr im April
versendet das Amt für Sozialversicherung die
Steuerquittungen für ein Jahr. Mit den Steuerquittungen
können Sie den Betrag auf der Post, der Bank
oder einem Convinience Store (konbini)
einzahlen, oder Sie tätigen eine Banküberweisung.
Sollten Sie aufgrund
von finanziellen Problemen Schwierigkeiten
mit der Bezahlung des Versicherungsbeitrages
haben, können Sie einen Antrag auf Befreiung
bzw. Minderung stellen. Durch das „Besondere
Zahlungssystem für Studenten“ können Studenten
die Versicherungszahlungen auf einen späteren
Zeitpunkt aufschieben. Dieses System gilt allerdings
nicht an allen schulischen Einrichtungen. Ein
Antrag auf Befreiung muss grundsätzlich jedes
Jahr neu gestellt werden (außer von Personen,
die gesetzlich von der Zahlungspflicht befreit
sind). Nähere Informationen erhalten Sie am
Rentenschalter.
● Standardsummen
für Einkommensgrenzen, die zu Beitragsbefreiung
berechtigen
| Art der Beitragsbefreiung |
Standardsumme Einkommen
(Gehalt) |
Teilbetrag (monatlich) |
Gesamtsumme Rente |
| Einzelhaushalt |
Zweipersonenhaushalt |
Vierpersonenhaushalt |
vollständige
Befreiung
Aufschiebung
der Zahlung für junge Menschen |
0,57
(1,22) Mio. Yen |
0,92
(1,57) Mio. Yen |
1,62
(2,57) Mio. Yen |
- |
ein Drittel |
| - |
- |
| Dreiviertel
Befreiung |
0,93
(1,58) Mio. Yen |
1,42
(2,29) Mio. Yen |
2,3
(3,54) Mio. Yen |
3
470 Yen |
50% |
Befreiung
von 50%
Besonderes
Zahlungssystem für Studenten |
1,41
(2,27) Mio. Yen |
1,95
(3,04) Mio. Yen |
2,82
(4,2) Mio. Yen |
6
930 Yen |
Zwei Drittel |
| - |
- |
| Einviertel
Befreiung |
1,89
(2,96) Mio. Yen |
2,47
(3,76) Mio. Yen |
3,35
(4,86) Mio. Yen |
10
400 Yen |
Fünf Sechstel |
*Standardsummen
beziehen sich auf Zweipersonenhaushalte eines
verheirateten Ehepaars; Vierpersonenhaushalte
mit einem Verheirateten Ehepaar und zwei Kindern
vor Vollendung des 16. Lebensjahres
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