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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEG01-1
Die öffentliche Rente ist Teil des japanischen Sozialversicherungssystems. Sie dient zur Unterstützung durch Rentenzahlungen in Notsituationen für Senioren, Behinderte und Familien von Verstorbenen.
Es gibt zwei Arten von öffentlicher Rente. Als Basis des öffentlichen Rentensystems sind alle Mitglieder über die staatliche Rentenversicherung gleichwertig zum Bezug einer Basisrente für Senioren, Behinderte und Hinterbliebene berechtigt. Angestellte etc. treten weiterhin in die Sozialrentenversicherung ein, über welche sie neben der Basisrente der staatlichen Rentenversicherung eine Rente in Relation zum Gehalt beziehen können.

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Staatliche Rentenversicherung (kokumin nenkin)
1-1 Beitritt (kanyû) zur staatlichen Rentenversicherung
(1) Beitrittsalter etc.
Alle in Japan wohnhaften Personen inklusive Ausländer über 20 bis zum vollendeten 60. Lebensjahr müssen der staatlichen Rentenversicherung beitreten. Auch Personen, die über den Arbeitgeber Mitglied der Sozialrentenversicherung sind, müssen gleichzeitig der staatlichen Rentenversicherung beitreten. Der Beitritt erfolgt automatisch mit Eintritt in die Sozialrentenversicherung, muss also nicht persönlich in die Wege geleitet werden.
(2) Beitrittsformalitäten
Um der staatlichen Rentenversicherung beizutreten, nehmen Sie Ihren Namensstempel und gehen Sie zum Rentenschalter (nenkin madoguchi) Ihrer Bezirksbehörde (yakusho). Bei persönlicher Unterschrift des Antragstellers ist kein Namensstempel von Nöten.
(3) Zahlung der Versicherungsbeiträge (hokenryô)
Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen und beträgt einheitlich monatlich 14 100 Yen (Stand: 2007). Jedes Jahr im April versendet das Amt für Sozialversicherung die Steuerquittungen für ein Jahr. Mit den Steuerquittungen können Sie den Betrag auf der Post, der Bank oder einem Convinience Store (konbini) einzahlen, oder Sie tätigen eine Banküberweisung.
Sollten Sie aufgrund von finanziellen Problemen Schwierigkeiten mit der Bezahlung des Versicherungsbeitrages haben, können Sie einen Antrag auf Befreiung bzw. Minderung stellen. Durch das „Besondere Zahlungssystem für Studenten“ können Studenten die Versicherungszahlungen auf einen späteren Zeitpunkt aufschieben. Dieses System gilt allerdings nicht an allen schulischen Einrichtungen. Ein Antrag auf Befreiung muss grundsätzlich jedes Jahr neu gestellt werden (außer von Personen, die gesetzlich von der Zahlungspflicht befreit sind). Nähere Informationen erhalten Sie am Rentenschalter.

● Standardsummen für Einkommensgrenzen, die zu Beitragsbefreiung berechtigen
Art der Beitragsbefreiung Standardsumme Einkommen (Gehalt) Teilbetrag (monatlich) Gesamtsumme Rente
Einzelhaushalt Zweipersonenhaushalt Vierpersonenhaushalt
vollständige Befreiung
Aufschiebung der Zahlung für junge Menschen
0,57 (1,22) Mio. Yen 0,92 (1,57) Mio. Yen 1,62 (2,57) Mio. Yen ein Drittel
Dreiviertel Befreiung 0,93 (1,58) Mio. Yen 1,42 (2,29) Mio. Yen 2,3 (3,54) Mio. Yen 3 470 Yen 50%
Befreiung von 50%
Besonderes Zahlungssystem für Studenten
1,41 (2,27) Mio. Yen 1,95 (3,04) Mio. Yen 2,82 (4,2) Mio. Yen 6 930 Yen Zwei Drittel
Einviertel Befreiung 1,89 (2,96) Mio. Yen 2,47 (3,76) Mio. Yen 3,35 (4,86) Mio. Yen 10 400 Yen Fünf Sechstel
*Standardsummen beziehen sich auf Zweipersonenhaushalte eines verheirateten Ehepaars; Vierpersonenhaushalte mit einem Verheirateten Ehepaar und zwei Kindern vor Vollendung des 16. Lebensjahres



CLAIR