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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEG02-2_4

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Die Sozialrentenversicherung (kôsei nenkin hoken)
(4) Rückerstattung bei Austritt (dattai ichiji kin) (bei Ausreise aus Japan)
Die Sozialrentenversicherung und die staatliche Rentenversicherung bieten das System der Rückerstattung bei Austritt. Ausländer, die während ihres Aufenthalts in Japan der Rentenversicherung beigetreten sind und Versicherungsbeiträge für mindestens sechs Monate bezahlt haben, haben einen Anspruch auf Rückerstattung. Die hierfür erforderlichen Formalitäten müssen sie innerhalb von 2 Jahren nach Ausreise erledigen. Nähere Informationen erhalten Sie am Rentenschalter des Sozialversicherungsamtes.

● Antrag auf Rückerstattung bei Austritt aus der Sozialrentenversicherung
Bedingungen zur Antragstellung notwendige Unterlagen beizufügende Unterlagen
Einzahlung in die Sozialrente für mindestens sechs Monate; Antragstellung innerhalb von zwei Jahren nach Ausreise Antragsformular auf Rückerstattung bei Austritt (dattai ichijikin saitei seikyûsho) (staatliche Rentenversicherung / Sozialrentenversicherung)
1 Kopie des Reisepasses (es müssen deutlich erkennbar sein: Datum der letzten Ausreise aus Japan, Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Unterschrift und Aufenthaltstitel)
2 Dokument zum Nachweis der Bankverbindung mit Namen der Bank, Zweigstelle, Ort der Zweigstelle, Kontonummer; der Antragsteller muss der Kontoinhaber sein (z.B. von der Bank ausgestellte Bescheinigung). Ein Dokument mit einem „Kontobescheinigungsstempel der Bank“ (ginkô no kôza shômei in) ist auch möglich.
3 Rentenbuch

● Höhe der Rückerstattung bei Austritt
Dauer der Mitgliedschaft Höhe der Rückerstattung (Rundung auf eine Stelle nach dem Komma)
  6 Monate bis 11 Monate Verdienstkategorie (nach Kategorisierung von Sozialrentenversicherung je nach der Höhe des Gehalts) (*1) x Zuschussrate (Rate der Beitragszahlung (*2) x 50% x 6)
12 – 17 Monate Verdienstkategorie x Zuschussrate (Rate der Beitragszahlung x 50% x 12)
18 – 23 Monate Verdienstkategorie x Zuschussrate (Rate der Beitragszahlung x 50% x 18)
24 – 29 Monate Verdienstkategorie x Zuschussrate (Rate der Beitragszahlung x 50% x 24)
30 – 35 Monate Verdienstkategorie x Zuschussrate (Rate der Beitragszahlung x 50% x 30)
ab 36 Monate Verdienstkategorie x Zuschussrate (Rate der Beitragszahlung x 50% x 36)
*1 Verdienstkategorie: Ergibt sich aus der Gesamtsumme des monatlichen Durchschnittsverdienstes nach Kategorisierung der Sozialrentenversicherung je nach Höhe des Gehalts und der durchschnittlichen Bonusse nach Kategorisierung der Sozialrentenversicherung je nach der Höhe des Gehalts während des Versicherungszeitraums, dividiert durch die Anzahl von versicherten Monaten.
*2 Rate der Beitragszahlung: Vereinfachte Bezeichnung in dieser Tabelle für die Versicherungsrate von Oktober des Vorjahres des Jahres, in welches der Letzte Monat (Vormonat vom letzten Monat, in dem der Versicherungsnehmer als versichert gilt) fällt. Fällt der Letzte Monat zwischen Januar und August, gilt die Versicherungsrate von Oktober des vorletzten Jahres.
Quelle: Homepage der Stadt Chigasaki



CLAIR