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Die
Sozialrentenversicherung (kôsei nenkin
hoken) |
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(4) Rückerstattung
bei Austritt (dattai ichiji kin) (bei
Ausreise aus Japan)
Die Sozialrentenversicherung
und die staatliche Rentenversicherung bieten
das System der Rückerstattung bei Austritt.
Ausländer, die während ihres Aufenthalts in
Japan der Rentenversicherung beigetreten sind
und Versicherungsbeiträge für mindestens sechs
Monate bezahlt haben, haben einen Anspruch
auf Rückerstattung. Die hierfür erforderlichen
Formalitäten müssen sie innerhalb von 2 Jahren
nach Ausreise erledigen. Nähere Informationen
erhalten Sie am Rentenschalter des Sozialversicherungsamtes.
● Antrag auf
Rückerstattung bei Austritt aus der Sozialrentenversicherung
| Bedingungen zur Antragstellung |
notwendige Unterlagen |
beizufügende Unterlagen |
| Einzahlung in
die Sozialrente für mindestens sechs Monate;
Antragstellung innerhalb von zwei Jahren
nach Ausreise |
Antragsformular auf Rückerstattung bei
Austritt (dattai ichijikin saitei seikyûsho)
(staatliche Rentenversicherung / Sozialrentenversicherung) |
1 Kopie des Reisepasses
(es müssen deutlich erkennbar sein: Datum
der letzten Ausreise aus Japan, Name, Geburtsdatum,
Staatsbürgerschaft, Unterschrift und Aufenthaltstitel)
2 Dokument zum Nachweis
der Bankverbindung mit Namen der Bank, Zweigstelle,
Ort der Zweigstelle, Kontonummer; der Antragsteller
muss der Kontoinhaber sein (z.B. von der
Bank ausgestellte Bescheinigung). Ein Dokument
mit einem „Kontobescheinigungsstempel der
Bank“ (ginkô no kôza shômei in)
ist auch möglich.
3 Rentenbuch |
● Höhe der
Rückerstattung bei Austritt
| Dauer der Mitgliedschaft |
Höhe der Rückerstattung (Rundung auf
eine Stelle nach dem Komma) |
| 6 Monate bis 11
Monate |
Verdienstkategorie (nach
Kategorisierung von Sozialrentenversicherung
je nach der Höhe des Gehalts) (*1) x Zuschussrate
(Rate der Beitragszahlung (*2) x 50% x 6) |
| 12 – 17 Monate |
Verdienstkategorie x Zuschussrate
(Rate der Beitragszahlung x 50% x 12) |
| 18 – 23 Monate |
Verdienstkategorie x Zuschussrate
(Rate der Beitragszahlung x 50% x 18) |
| 24 – 29 Monate |
Verdienstkategorie x Zuschussrate
(Rate der Beitragszahlung x 50% x 24) |
| 30 – 35 Monate |
Verdienstkategorie x Zuschussrate
(Rate der Beitragszahlung x 50% x 30) |
| ab 36 Monate |
Verdienstkategorie x Zuschussrate
(Rate der Beitragszahlung x 50% x 36) |
| *1
Verdienstkategorie: |
Ergibt
sich aus der Gesamtsumme des monatlichen
Durchschnittsverdienstes nach Kategorisierung
der Sozialrentenversicherung je nach Höhe
des Gehalts und der durchschnittlichen Bonusse
nach Kategorisierung der Sozialrentenversicherung
je nach der Höhe des Gehalts während des
Versicherungszeitraums, dividiert durch
die Anzahl von versicherten Monaten. |
| *2
Rate der Beitragszahlung: |
Vereinfachte
Bezeichnung in dieser Tabelle für die Versicherungsrate
von Oktober des Vorjahres des Jahres, in
welches der Letzte Monat (Vormonat vom letzten
Monat, in dem der Versicherungsnehmer als
versichert gilt) fällt. Fällt der Letzte
Monat zwischen Januar und August, gilt die
Versicherungsrate von Oktober des vorletzten
Jahres. |
Quelle: Homepage der
Stadt Chigasaki
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