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Die
Sozialrentenversicherung (kôsei nenkin
hoken) |
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2-2 Arten von Auszahlungen
(1) Sozialrente für
Senioren (rôrei kôsei nenkin)
Mitglieder der Sozialrentenversicherung
haben ab dem 65. Lebensjahr neben der Basisrente
für Senioren Anspruch auf Sozialrente für Senioren.
Bedingung ist, dass sie durch insgesamt mindestens
25 Jahre lange Einzahlung (inklusive zahlungsbefreite
Zeiträume) in die staatliche Rentenversicherung
ihren Anspruch auf die Basisrente für Senioren
erworben haben.
(2) Sozialrente für
Behinderte (shôgai kôsei nenkin)
Mitglieder der Sozialrentenversicherung
bekommen neben der Basisrente für Behinderte
die Sozialrente für Behinderte ausgezahlt,
sobald sie durch eine Behinderung Anspruch
auf die Basisrente für Behinderte der staatlichen
Rentenversicherung haben.
(3) Sozialrente für
Hinterbliebene (izoku kôsei nenkin)
Bei Erfüllung bestimmter
Bedingungen erhalten Hinterbliebene, neben
der Basisrente für Hinterbliebene der staatlichen
Rentenversicherung, Anspruch auf die Sozialrente,
und zwar im Todesfall von Mitgliedern der Sozialrentenversicherung
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