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Die
Sozialrentenversicherung (kôsei nenkin
hoken) |
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In die Sozialrentenversicherung
treten Angestellte etc. ein. Sie können somit
neben der Basisrente der staatlichen Rentenversicherung
eine Rente in Relation zum Gehalt beziehen.
2-1 Beitritt zur Sozialrentenversicherung
(1) Wer tritt bei?
Ebenso wie bei der
betrieblichen Krankenversicherung müssen Arbeitnehmer
von Firmen mit mehr als fünf regulär Beschäftigten
der Sozialrentenversicherung beitreten. Dies
gilt auch für ausländische Arbeitnehmer. Auch
Teilzeitbeschäftigte unterliegen der Beitrittspflicht,
wenn ihre Arbeitszeit mehr als drei Viertel
der Arbeitszeit von regulär angestellten Vollzeitbeschäftigten
der Firma beträgt.
(2) Beitrittsformalitäten
Die Beitrittsformalitäten
werden an Ihrer Firma durchgeführt. Zu näheren
Informationen wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber
oder ein Sozialversicherungsamt.
(3) Zahlung der Versicherungsbeiträge
(hokenryô)
Der Versicherungsbeitrag
wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und
vom Arbeitnehmer entrichtet. Die Höhe des Beitrages
richtet sich nach Monatsgehalt und Bonussen
des Arbeitnehmers. Die Zahlung wird durch den
Arbeitgeber durchgeführt. Zu näheren Informationen
wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder ein
Sozialversicherungsamt.
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