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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEH02-1
HGeburt und Kinderpflege

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Geburtenregistrierung (shusshô todoke) und Erhalt der Staatsbürgerschaft
Nach der Geburt stellt Ihnen der Arzt oder die Hebamme die Geburtsurkunde aus. Auch wenn beide Eltern keine japanischen Staatsbürger sind, muss gemäß dem Personenstandsgesetz (koseki hô) die Geburt eines Kindes in Japan registriert werden. Sollte das Kind keine japanische Staatsbürgerschaft erhalten, muss einer der folgenden bzw. ein ähnlicher Antrag gestellt werden: Nach dem Gesetz zur Ausländerregistrierung eine Erstregistrierung (siehe B Ausländerregistrierung 1-2 Bei Geburt eines Kindes); nach dem Einwanderungsgesetz oder dem Flüchtlingsaufnahmegesetz der Erwerb eines Aufenthaltstitels (siehe A Aufenthaltstitel 2-8 Erwerb eines Aufenthaltstitels)
2-1 Geburtenregistrierung (shusshô todoke)
Auch für in Japan lebende Ausländer gilt bei Geburt eines Kindes das Personenstandsgesetz (koseki hô) mit regionaler Wirksamkeit. Demzufolge müssen Geburten unabhängig von Staatsbürgerschaft innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt (den Tag der Geburt einbezogen) bei der lokalen Bezirksbehörde registriert werden. Entscheiden Sie sich vor der Registrierung für einen Namen des Kindes, und füllen Sie die notwendigen Formulare aus.

notwendige Unterlagen einzureichende Stelle / Informationsstelle Meldefrist meldende Person
1 Geburtenregistrierung (erhältlich an der Bezirksbehörde oder in Krankenhäusern)
2 Geburtsurkunde (Bescheinigung vom Arzt oder der Hebamme nach der Geburt)
3 Namensstempel der meldenden Person (falls vorhanden; ansonsten Unterschrift)
4 Mutter-Kind-Gesundheitsbuch
5 Staatlicher Krankenversicherungsschein (bei Mitgliedschaft)
Bezirksbehörde des Geburtsorts bzw. des Wohnorts der meldenden Person 14 Tage nach Geburt, den Tag der Geburt einbezogen Vater oder Mutter

Bei Geburt eines Kindes in Japan melden Sie dies bitte auch in Ihrem Heimatland. Einzelheiten zu den Formalitäten erfahren Sie bei der japanischen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes. Im Bedarfsfall kann eine Bestätigung der Geburtenregistrierung (shusshô todokede juri shômeisho) ausgestellt werden. Mit diesem Dokument können Sie nachweisen, dass Sie die Geburtenregistrierung haben durchführen lassen.

Muster
出生届
出生証明書



CLAIR