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Geburtenregistrierung
(shusshô todoke) und Erhalt der
Staatsbürgerschaft |
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Nach der Geburt stellt
Ihnen der Arzt oder die Hebamme die Geburtsurkunde
aus. Auch wenn beide Eltern keine japanischen
Staatsbürger sind, muss gemäß dem Personenstandsgesetz
( koseki hô) die Geburt eines Kindes
in Japan registriert werden. Sollte das Kind
keine japanische Staatsbürgerschaft erhalten,
muss einer der folgenden bzw. ein ähnlicher
Antrag gestellt werden: Nach dem Gesetz zur
Ausländerregistrierung eine Erstregistrierung
( siehe B Ausländerregistrierung
1-2 Bei Geburt eines Kindes); nach dem
Einwanderungsgesetz oder dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
der Erwerb eines Aufenthaltstitels ( siehe
A Aufenthaltstitel 2-8 Erwerb eines Aufenthaltstitels)
2-1 Geburtenregistrierung
(shusshô todoke)
Auch für in Japan lebende
Ausländer gilt bei Geburt eines Kindes das
Personenstandsgesetz (koseki hô) mit
regionaler Wirksamkeit. Demzufolge müssen Geburten
unabhängig von Staatsbürgerschaft innerhalb
von 14 Tagen nach der Geburt (den Tag der Geburt
einbezogen) bei der lokalen Bezirksbehörde
registriert werden. Entscheiden Sie sich vor
der Registrierung für einen Namen des Kindes,
und füllen Sie die notwendigen Formulare aus.
| notwendige Unterlagen |
einzureichende Stelle / Informationsstelle |
Meldefrist |
meldende Person |
1
Geburtenregistrierung (erhältlich an der
Bezirksbehörde oder in Krankenhäusern)
2 Geburtsurkunde
(Bescheinigung vom Arzt oder der Hebamme
nach der Geburt)
3 Namensstempel der
meldenden Person (falls vorhanden; ansonsten
Unterschrift)
4 Mutter-Kind-Gesundheitsbuch
5 Staatlicher Krankenversicherungsschein
(bei Mitgliedschaft) |
Bezirksbehörde des Geburtsorts
bzw. des Wohnorts der meldenden Person |
14 Tage nach Geburt, den Tag
der Geburt einbezogen |
Vater oder Mutter |
Bei Geburt eines Kindes
in Japan melden Sie dies bitte auch in Ihrem
Heimatland. Einzelheiten zu den Formalitäten
erfahren Sie bei der japanischen Auslandsvertretung
Ihres Heimatlandes. Im Bedarfsfall kann eine
Bestätigung der Geburtenregistrierung (shusshô
todokede juri shômeisho) ausgestellt werden.
Mit diesem Dokument können Sie nachweisen,
dass Sie die Geburtenregistrierung haben durchführen
lassen.
Muster

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