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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEH02-2
HGeburt und Kinderpflege

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Geburtenregistrierung (shusshô todoke) und Erhalt der Staatsbürgerschaft
2-2 Erhalt der Staatsbürgerschaft für Neugeborene
Die Staatsbürgerschaft (kokuseki) ist für die Zukunft des neugeborenen Menschen von immenser Bedeutung. Sie sollten unbedingt sicherstellen, dass Ihr Kind eine Staatsbürgerschaft erwirbt. Informieren Sie sich vor der Geburt an allen beteiligten Botschaften, beim Beamten für das Standesregister Ihrer Bezirksbehörde, am regionalen Büro des Justizministeriums oder anderen Stellen über die notwendigen Formalitäten.
(1) Bei einem Elternteil mit japanischer Staatsbürgerschaft
Wenn ein Elternteil eines rechtmäßig verheirateten Ehepaars japanische Staatsbürgerschaft besitzt, ist das kommende Kind zum Erwerb japanischer Staatsbürgerschaft berechtigt. Die Staatsbürgerschaft eines Kindes entscheidet sich bei der Geburt. Hat die Mutter keine japanische Staatsbürgerschaft und sind die Eltern nicht rechtmäßig verheiratet, kann das Kind nur japansche Staatsbürgerschaft erwerben, wenn der Vater das Kind anerkennt. Soll das Kind die Staatsbürgerschaft des ausländischen Elternteils erwerben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie im Falle von beiden Elternteilen mit nichtjapanischer Staatsbürgerschaft. Zu näheren Informationen konsultieren Sie Ihre Botschaft oder ein Konsulat.
(2) Beide Elternteile haben ausländische Staatsbürgerschaft
Sind sowohl Vater als auch Mutter in Besitz ausländischer Staatsbürgerschaft, ist der Erwerb japanischer Staatsbürgerschaft für das Kind nicht möglich, selbst wenn es in Japan geboren wurde. Entsprechend der Gesetzgebung der Herkunftsländer von Mutter und / oder Vater bekommt das Kind eine Staatsbürgerschaft zugeteilt. Da dieser Vorgang in jedem Land unterschiedlich ist, informieren Sie sich bitte über die Vorgehensweise und die notwendigen Formalitäten bei Ihrer Botschaft oder einem Konsulat.

Staatsbürgerschaft der Eltern Staatsbürgerschaft des Kindes Vorgehensweise
verheiratet; ein japanisches Elternteil japanische Staatsbürgerschaft
1 Geburtenregistrierung an der Bezirksbehörde des Wohnorts
2 für ausländische Staatsbürgerschaft: Konsultation der Botschaft bzw. eines Konsulats des ausländischen Elternteils
beide Eltern sind Ausländer ausländische Staatsbürgerschaft Konsultation der Botschaften bzw. eines Konsulates der jeweiligen Elternteile



CLAIR