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Geburtenregistrierung
(shusshô todoke) und Erhalt der
Staatsbürgerschaft |
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2-3 Anerkennung
Anerkennung bedeutet,
dass der Vater eines Kindes die Vaterschaft
gesetzmäßig anerkennt, im Falle, dass Vater
und Mutter des Kindes nicht rechtmäßig verheiratet
sind. Gemäß dem Personenstandsgesetz muss die
Meldung der Anerkennung einer Vaterschaft an
der Bezirksbehörde erfolgen. Dort erhalten
Sie auch weitere Informationen.
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