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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEH02-3
HGeburt und Kinderpflege

2
Geburtenregistrierung (shusshô todoke) und Erhalt der Staatsbürgerschaft
2-3 Anerkennung
Anerkennung bedeutet, dass der Vater eines Kindes die Vaterschaft gesetzmäßig anerkennt, im Falle, dass Vater und Mutter des Kindes nicht rechtmäßig verheiratet sind. Gemäß dem Personenstandsgesetz muss die Meldung der Anerkennung einer Vaterschaft an der Bezirksbehörde erfolgen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.



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