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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEH02-4
HGeburt und Kinderpflege

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Geburtenregistrierung (shusshô todoke) und Erhalt der Staatsbürgerschaft
2-4 Wahl der Staatsbürgerschaft
Wenn Kinder neben der japanischen auch in Besitz einer ausländischen Staatsbürgerschaft sind, müssen sie bei der Geburtenregistrierung als „Staatsbürgerschaft unter Vorbehalt“ (kokuseki ryûho) gemeldet werden. Unter japanischer Gesetzgebung ist das gleichzeitige Innehalten von einer ausländischen Staatsbürgerschaft neben der Japanischen (Doppelte Staatsangehörigkeit) nicht anerkannt. Kinder müssen sich bis zum vollendeten 22. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.



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