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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEH03-1
HGeburt und Kinderpflege

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Geburtskosten und Zuwendungen
Eine normale Geburt wird nicht von der Krankenversicherung gedeckt, ist also zusammen mit den regelmäßigen vorgeburtlichen Gesundheitsuntersuchungen finanziell sehr aufwendig. Nach der Geburt des Kindes muss außerhalb innerhalb von 14 Tagen die Geburtenregistrierung erfolgen. Dieser Abschnitt informiert über Geburtskosten und die entsprechenden Formalitäten.

3-1 Krankenversicherung und Geburtskosten
Schwangerschaft und Geburt gelten nicht als Krankheit, weshalb normale Schwangerschaften nicht von der Krankenversicherung gedeckt werden. Treffen Sie deshalb Vorbereitungen zur Finanzierung der Schwangerschaft. Der Krankenhausaufenthalt bei der Geburt dauert in Japan ca. eine Woche, die Kosten betragen ungefähr 300 – 500 Tausend Yen. Wenn Sie den folgenden Erläuterungen entsprechend nach der Geburt bei der staatlichen oder der betrieblichen Krankenversicherung einen Antrag stellen, erhalten Sie ein bis zwei Monate nach der Geburt einen Pauschalbetrag für Geburt und Kinderpflege (shussan ikuji ichijikin).



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