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Geburtskosten
und Zuwendungen |
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Eine normale Geburt
wird nicht von der Krankenversicherung gedeckt,
ist also zusammen mit den regelmäßigen vorgeburtlichen
Gesundheitsuntersuchungen finanziell sehr aufwendig.
Nach der Geburt des Kindes muss außerhalb innerhalb
von 14 Tagen die Geburtenregistrierung erfolgen.
Dieser Abschnitt informiert über Geburtskosten
und die entsprechenden Formalitäten.
3-1 Krankenversicherung
und Geburtskosten
Schwangerschaft und
Geburt gelten nicht als Krankheit, weshalb
normale Schwangerschaften nicht von der Krankenversicherung
gedeckt werden. Treffen Sie deshalb Vorbereitungen
zur Finanzierung der Schwangerschaft. Der Krankenhausaufenthalt
bei der Geburt dauert in Japan ca. eine Woche,
die Kosten betragen ungefähr 300 – 500 Tausend
Yen. Wenn Sie den folgenden Erläuterungen entsprechend
nach der Geburt bei der staatlichen oder der
betrieblichen Krankenversicherung einen Antrag
stellen, erhalten Sie ein bis zwei Monate nach
der Geburt einen Pauschalbetrag für Geburt
und Kinderpflege (shussan ikuji ichijikin).
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