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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEH03-2
HGeburt und Kinderpflege

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Geburtskosten und Zuwendungen
3-2 Pauschalbetrag für Geburt und Kinderpflege (shussan ikuji ichijikin)
Wenn Sie Mitglied in einer staatlichen Krankenversicherung oder betrieblichen Krankenversicherung sind, haben Sie bei Geburt Anspruch auf einen einmaligen Pauschalbetrag für Kinderpflege. Die staatliche Krankenversicherung zahlt ihren Mitgliedern einen Betrag zwischen 300 und 380 Tausend Yen aus, Mitglieder von betrieblichen Krankenversicherungen erhalten einen Betrag in Höhe von 350 Tausend Yen. Mitglieder der staatlichen Krankenversicherung wenden sich an den zuständigen Beamten für staatliche Krankenversicherung ihrer Bezirksbehörde, Mitglieder von betrieblichen Krankenversicherungen erhalten Auskunft im Büro der Sozialversicherung ihres Betriebs. (siehe F Ärztliche Behandlung 4-2 Krankenversicherung)



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