Wenn Sie Mitglied in
einer staatlichen Krankenversicherung oder
betrieblichen Krankenversicherung sind, haben
Sie bei Geburt Anspruch auf einen einmaligen
Pauschalbetrag für Kinderpflege. Die staatliche
Krankenversicherung zahlt ihren Mitgliedern
einen Betrag zwischen 300 und 380 Tausend Yen
aus, Mitglieder von betrieblichen Krankenversicherungen
erhalten einen Betrag in Höhe von 350 Tausend
Yen. Mitglieder der staatlichen Krankenversicherung
wenden sich an den zuständigen Beamten für
staatliche Krankenversicherung ihrer Bezirksbehörde,
Mitglieder von betrieblichen Krankenversicherungen
erhalten Auskunft im Büro der Sozialversicherung
ihres Betriebs.
(siehe
F Ärztliche Behandlung 4-2 Krankenversicherung)