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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEH03-3
HGeburt und Kinderpflege

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Geburtskosten und Zuwendungen
3-3 Geburtszuwendung (shussan teate kin) (bei Mutterschaftsurlaub)
Wenn Sie Ihren Mutterschaftsurlaub nicht von Ihrem Arbeitgeber bezahlt bekommen, haben Sie ab 42 Tage (bei Mehrfach-Schwangerschaften ab 98 Tage) vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und bis 56 Tage nach der Geburt Anspruch auf Geburtszuwendung. Bei einer Geburt nach dem voraussichtlichen Termin zählt der Tag des vorausgesehenen Termins.

 Höhe des Betrags: 60% des täglichen Standardeinkommens multipliziert mit Anzahl der Tage des Mutterschaftsurlaubs.

Wenn der vom Arbeitgeber gezahlte Betrag geringer ist als die Geburtszuwendung, haben Sie Anspruch auf den Differenzbetrag.



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