Wenn Sie Ihren Mutterschaftsurlaub
nicht von Ihrem Arbeitgeber bezahlt bekommen,
haben Sie ab 42 Tage (bei Mehrfach-Schwangerschaften
ab 98 Tage) vor dem voraussichtlichen Geburtstermin
und bis 56 Tage nach der Geburt Anspruch auf
Geburtszuwendung. Bei einer Geburt nach dem
voraussichtlichen Termin zählt der Tag des
vorausgesehenen Termins.
Höhe des
Betrags: 60% des täglichen Standardeinkommens
multipliziert mit Anzahl der Tage des Mutterschaftsurlaubs.
Wenn der vom Arbeitgeber
gezahlte Betrag geringer ist als die Geburtszuwendung,
haben Sie Anspruch auf den Differenzbetrag.