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Einleitung Redakteure
DEH03-5
HGeburt und Kinderpflege

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Geburtskosten und Zuwendungen
3-5 Besondere Zuwendungen der Gemeinden
Einige Gemeinden zahlen ein „Gratulationsgeld zur Geburt“ (tanjô iwai kin), oder es gibt so genannte „Gratulationsgaben zur Geburt“ (tanjô iwai hin) mit den „Geburtsannalen“ (tanjô no kiroku). In anderen Gemeinden bekommen Personen mit geringem Einkommen bis zum ersten Geburtstag des Babys entweder Milchpulver oder frische Milch kostenlos zur Verfügung gestellt. Fragen Sie doch einmal an Ihrer Bezirksbehörde nach, ob es in Ihrer Region derartige Zuwendungen gibt.

● Zuwendungen

Zuwendung

Inhalt

Bedingung

Formalitäten / Informationen
Pauschalbetrag für Geburt und Kinderpflege
・ 300 – 380 Tausend Yen für Mitglieder der staatlichen Krankenversicherung
・ 350 Tausend Yen für Mitglieder von betrieblichen Krankenversicherungen
Mitgliedschaft in der staatlichen oder einer betrieblichen Krankenversicherung staatliche Krankenversicherung: Bezirksbehörde des Wohnortes; betriebliche Krankenversicherung: Arbeitgeber oder Sozialversicherungsbüro
Geburtszuwendung 60% vom Standardtagesverdienst
1 mindestens einjährige durchgängige Mitgliedschaft in der betrieblichen Krankenversicherung
2 nach Arbeitskündigung: Geburt muss bis spätestens sechs Monate nach der Kündigung erfolgen
Arbeitgeber oder Sozialversicherungsbüro
Zuwendung zur Kinderpflege
・ bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes: pro Monat 10 000 Yen
・ Kinder ab 3 Jahren bis zum Abschluss der Grundschule (bzw. bis zum 31. März nach dem 12. Geburtstag des Kindes): für das erste und zweite Kind monatlich 5 000 Yen pro Kind; für jedes weitere Kind monatlich 10 000 Yen
Unterschreitung der Lohngrenze siehe I Weitere Sozialleistungen 1-1 Zuwendung zur Kinderpflege
weitere Gratulationsgaben zur Geburt oder Gratulationsgeld zur Geburt etc. Variiert je Gemeinde. Informationen bei der Bezirksbehörde.



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