
Zuwendung |

Inhalt |

Bedingung |

Formalitäten
/ Informationen |
| Pauschalbetrag
für Geburt und Kinderpflege |
・ 300 – 380 Tausend
Yen für Mitglieder der staatlichen Krankenversicherung
・ 350 Tausend Yen
für Mitglieder von betrieblichen Krankenversicherungen |
Mitgliedschaft in der staatlichen oder
einer betrieblichen Krankenversicherung |
staatliche Krankenversicherung: Bezirksbehörde
des Wohnortes; betriebliche Krankenversicherung:
Arbeitgeber oder Sozialversicherungsbüro |
| Geburtszuwendung |
60% vom Standardtagesverdienst |
1 mindestens einjährige
durchgängige Mitgliedschaft in der betrieblichen
Krankenversicherung
2 nach Arbeitskündigung:
Geburt muss bis spätestens sechs Monate
nach der Kündigung erfolgen |
Arbeitgeber oder Sozialversicherungsbüro |
| Zuwendung zur
Kinderpflege |
・ bis zum vollendeten
3. Lebensjahr des Kindes: pro Monat 10 000
Yen
・ Kinder ab 3 Jahren
bis zum Abschluss der Grundschule (bzw.
bis zum 31. März nach dem 12. Geburtstag
des Kindes): für das erste und zweite Kind
monatlich 5 000 Yen pro Kind; für jedes
weitere Kind monatlich 10 000 Yen |
Unterschreitung der Lohngrenze |
siehe I Weitere
Sozialleistungen 1-1 Zuwendung zur Kinderpflege |
| weitere |
Gratulationsgaben zur Geburt oder Gratulationsgeld
zur Geburt etc. |
- |
Variiert je Gemeinde. Informationen bei
der Bezirksbehörde. |