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Ärztliche
Behandlung (iryô) |
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Um ein gesundes Wachstum
des Kindes zu gewährleisten gibt es Gesundheitsuntersuchungen
für Neugeborene und Schutzimpfungen. Beachten
Sie hierfür auch unbedingt Mitteilungen Ihrer
Bezirksbehörde.
4-1 Gesundheitsuntersuchung
für Säuglinge
Für Säuglinge und Kleinkinder
werden Untersuchungen von Wachstum und Entwicklung,
Messungen der Körpergröße und des Gewichts,
Erziehungsberatung usw. angeboten. Diese finden
nach Alter gestaffelt statt (3-4 Monate, 8-10
Monate, anderthalb Jahre, 3 Jahre). Da Termine
und konkrete Ausführung dieser Angebote regional
unterschiedlich sind, informieren Sie sich
bitte an einem Gesundheitszentrum.
4-2 Schutzimpfungen
(yobô sesshû)
Schutzimpfungen sind
Spritzen, die zum Schutz vor Infektionskrankheiten
und vor Krankheitsausbrüchen dienen, zur Linderung
von Symptomen beitragen und die Verbreitung
von Krankheiten eindämmen sollen. Sie sind
durch das Schutzimpfungsgesetz (yobô sesshu
hô) zur Eindämmung von Infektionskrankheiten
vorgesehen.
Im Schutzimpfungsgesetz
enthaltene Impfungen sind kostenfrei. Impfungen
machen den Körper immun gegen schwere Krankheiten,
und sind deswegen sehr ratsam. Wenn Sie Ihrer
Bezirksbehörde Ihre Staatsangehörigkeit mitteilen,
können Informationen in Englisch, Spanisch,
Portugiesisch und anderen Sprachen zugesandt
werden.
Bei Fragen und Problemen
wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt, an
Ihre Bezirksbehörde oder ein Gesundheitszentrum.
4-3 Sonderregelungen
zum Eigenbeitrag der ärztlichen Behandlungskosten
von Kleinkindern
Mitglieder von Krankenversicherungen
zahlen im Allgemeinen einen Eigenbetrag von
30% der ärztlichen Behandlungskosten. Bei Kindern
vor dem vollendeten dritten Lebensjahr beträgt
der Eigenbetrag 20%.
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