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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEH04
HGeburt und Kinderpflege

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Ärztliche Behandlung (iryô)
Um ein gesundes Wachstum des Kindes zu gewährleisten gibt es Gesundheitsuntersuchungen für Neugeborene und Schutzimpfungen. Beachten Sie hierfür auch unbedingt Mitteilungen Ihrer Bezirksbehörde.
4-1 Gesundheitsuntersuchung für Säuglinge
Für Säuglinge und Kleinkinder werden Untersuchungen von Wachstum und Entwicklung, Messungen der Körpergröße und des Gewichts, Erziehungsberatung usw. angeboten. Diese finden nach Alter gestaffelt statt (3-4 Monate, 8-10 Monate, anderthalb Jahre, 3 Jahre). Da Termine und konkrete Ausführung dieser Angebote regional unterschiedlich sind, informieren Sie sich bitte an einem Gesundheitszentrum.
4-2 Schutzimpfungen (yobô sesshû)
Schutzimpfungen sind Spritzen, die zum Schutz vor Infektionskrankheiten und vor Krankheitsausbrüchen dienen, zur Linderung von Symptomen beitragen und die Verbreitung von Krankheiten eindämmen sollen. Sie sind durch das Schutzimpfungsgesetz (yobô sesshu hô) zur Eindämmung von Infektionskrankheiten vorgesehen.
Im Schutzimpfungsgesetz enthaltene Impfungen sind kostenfrei. Impfungen machen den Körper immun gegen schwere Krankheiten, und sind deswegen sehr ratsam. Wenn Sie Ihrer Bezirksbehörde Ihre Staatsangehörigkeit mitteilen, können Informationen in Englisch, Spanisch, Portugiesisch und anderen Sprachen zugesandt werden.
Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt, an Ihre Bezirksbehörde oder ein Gesundheitszentrum. 
4-3 Sonderregelungen zum Eigenbeitrag der ärztlichen Behandlungskosten
von Kleinkindern
Mitglieder von Krankenversicherungen zahlen im Allgemeinen einen Eigenbetrag von 30% der ärztlichen Behandlungskosten. Bei Kindern vor dem vollendeten dritten Lebensjahr beträgt der Eigenbetrag 20%.



CLAIR