
Für Kinder im Vorschulalter,
die nicht zu Hause betreut werden können, gibt
es in Japan Einrichtungen, bei denen Eltern
ihre Kinder zur Betreuung abgeben können. Weiterhin
gibt es Einrichtungen, wo Kinder kurzzeitig
betreut lassen werden können und wo Sie Kontakte
zu anderen kindererziehenden Eltern finden.
5-1 Anerkannte Kindertagesstätten
(ninka hoikusho / ninka hoikuen)
(1) Was sind anerkannte
Kindertagesstätten?
Kindertagesstätten
werden für Kinder im Vorschulalter angeboten,
deren Eltern sich tagsüber aus beruflichen
Gründen oder wegen Krankheit nicht um ihre
Kinder kümmern können. Es gibt öffentliche
und private Kindertagesstätten. An privaten
Kindertagesstätten gibt es solche, die von
der Bezirksbehörde offiziell anerkannt sind,
und solche ohne Anerkennung.
Für die öffentlichen
und für die anerkannten privaten Kindertagesstätten
gibt es sehr viele Bewerber, außerdem gibt
es diverse Aufnahmebedingungen. Aus diesen
Gründen sind nicht für alle Bewerber Plätze
vorhanden. Die Kosten richten sich nach dem
Einkommen der Eltern; die Kinderbetreuung findet
in der Regel zwischen 8 Uhr morgens und 18
Uhr statt. Bei so genannter Spät-Kinderbetreuung
(enchô hoiku) können Kinder bis 20
Uhr aufgenommen werden.
Kosten von nichtanerkannten
Kindertagesstätten richten sich nicht nach
dem Einkommen. Hier muss ein feststehender
Betrag gezahlt werden.
| Bedingungen
zur Antragstellung der Aufnahme in eine öffentliche
oder anerkannte private Kindertagesstätte |
・
Ausländerregistrierungsausweis (Kopie von
Vorder- und Rückseite aller Familienmitglieder)
・ Kopie der Duplikate
von Quellensteuerabzug (gensen chôshû)
und Steuererklärung (kakutei shinkoku)
・ Mutter-Kind-Gesundheitsbuch
(zum Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs) |
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