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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEH05-1_1
HGeburt und Kinderpflege

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Kinderpflege (ikuji)
Für Kinder im Vorschulalter, die nicht zu Hause betreut werden können, gibt es in Japan Einrichtungen, bei denen Eltern ihre Kinder zur Betreuung abgeben können. Weiterhin gibt es Einrichtungen, wo Kinder kurzzeitig betreut lassen werden können und wo Sie Kontakte zu anderen kindererziehenden Eltern finden.
5-1 Anerkannte Kindertagesstätten (ninka hoikusho / ninka hoikuen)
(1) Was sind anerkannte Kindertagesstätten?
Kindertagesstätten werden für Kinder im Vorschulalter angeboten, deren Eltern sich tagsüber aus beruflichen Gründen oder wegen Krankheit nicht um ihre Kinder kümmern können. Es gibt öffentliche und private Kindertagesstätten. An privaten Kindertagesstätten gibt es solche, die von der Bezirksbehörde offiziell anerkannt sind, und solche ohne Anerkennung.
Für die öffentlichen und für die anerkannten privaten Kindertagesstätten gibt es sehr viele Bewerber, außerdem gibt es diverse Aufnahmebedingungen. Aus diesen Gründen sind nicht für alle Bewerber Plätze vorhanden. Die Kosten richten sich nach dem Einkommen der Eltern; die Kinderbetreuung findet in der Regel zwischen 8 Uhr morgens und 18 Uhr statt. Bei so genannter Spät-Kinderbetreuung (enchô hoiku) können Kinder bis 20 Uhr aufgenommen werden.
Kosten von nichtanerkannten Kindertagesstätten richten sich nicht nach dem Einkommen. Hier muss ein feststehender Betrag gezahlt werden.

Bedingungen zur Antragstellung der Aufnahme in eine öffentliche oder anerkannte private Kindertagesstätte
・ Ausländerregistrierungsausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite aller Familienmitglieder)
・ Kopie der Duplikate von Quellensteuerabzug (gensen chôshû) und Steuererklärung (kakutei shinkoku)
・ Mutter-Kind-Gesundheitsbuch (zum Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs)



CLAIR