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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEH05-1_2・3
HGeburt und Kinderpflege

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Kinderpflege (ikuji)
(2) Formalitäten zur Aufnahme in eine Kindertagesstätte
Die zur Aufnahme an einer anerkannten Kindertagesstätte notwendigen Formalitäten führen Sie bitte an Ihrer Bezirksbehörde (yakusho) durch.
Antrag zur Aufnahme an eine anerkannte Kindertagesstätte   Die Antragstellung erfolgt am Schalter der lokalen Bezirksbehörde der angestrebten Kindertagesstätte. An vielen Behörden gibt es Aushänge mit Listen von Kindertagesstätten, die bei der Suche hilfreich sein können. An manchen Behörden ist es möglich, gleichzeitig mehrere Anträge zur Aufnahme an unterschiedlichen Einrichtungen zu stellen.
  Die zur Antragstellung einzureichenden Unterlagen variieren je nach Behörde. In den meisten Fällen sind erforderlich: Antragsformular; Protokoll über die Situation von Familie und Kind; Zertifikat über den Quellensteuerabzug (gensen chôshû hyô) oder Steuerbescheinigung (kazei shômeisho); Dokumente zur Bescheinigung, dass eine Betreuung der Kinder zu Hause nicht möglich ist usw. Anträge können jederzeit gestellt werden, bei manchen Behörden gibt es allerdings Antragsfristen bei einer Aufnahme für April. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
notwendige Unterlagen einzureichende Stelle / Informationen Frist
1 Antrag zur Aufnahme an eine Kindertagesstätte
2 Protokoll über die Situation von Familie und Kind
3 Dokumente zur Bescheinigung, dass eine Betreuung der Kinder zu Hause nicht möglich ist (Arbeitsbescheinigung beider Eltern etc.)
4 Kopie des Zertifikats über den Quellensteuerabzug (gensen chôshû hyô) und der Steuererklärung (kakutei shinkokusho) oder Steuerbescheinigung (kazei shômeisho)
Bezirksbehörde Jederzeit. Für eine Aufnahme im April gibt es in manchen Fällen Antragsfristen; informieren Sie sich rechtzeitig.
Auswahl Die Auswahl der Bewerber für Kindertagesstättenplätze wird an der zuständigen Abteilung der Bezirksbehörde durchgeführt. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach Dringlichkeit, nicht nach Reihenfolge der Antragstellung. Entsprechend der freien Stellen wird eine Aufnahmesitzung gehalten, in der die Aufnahme informell entschieden wird.
Mitteilung der Vorabentscheidung Mitteilung der Vorabentscheidung über die Aufnahme in der Kindertagesstätte (bei Ablehnung wird in manchen Fällen keine Mitteilung gemacht)
Vorstellungsgespräch und Aufnahmebeschluss Nach der Kontaktaufnahme finden in der aufnehmenden Kindertagesstätte ein Vorstellungsgespräch und eine Einführungsveranstaltung statt, wo u.a. geklärt wird, welche Dinge zum Besuch der Kindertagesstätte notwendig sind.
Besuch der Kindertagesstätte

(3) Nichtanerkannte Kindertagesstätten
Kindertagesstätten ohne offizielle Anerkennung erfüllen nicht die staatlichen Standardkriterien für Einrichtungsgröße und Anzahl der betreuten Kinder. Je nach Einrichtung gibt es deswegen erhebliche Unterschiede bei Verwaltung, Ausstattung usw. Einige dieser Einrichtungen bekommen behördliche Unterstützung, und können deswegen gleichwertig zu anerkannten Tagesstätten betrachtet werden. Charakteristisch für kleine Einrichtungen ist, dass sie besonders auf Kleinkinder spezialisiert sind.



CLAIR