Die zur Aufnahme an
einer anerkannten Kindertagesstätte notwendigen
Formalitäten führen Sie bitte an Ihrer Bezirksbehörde
(yakusho) durch.
| Antrag
zur Aufnahme an eine anerkannte Kindertagesstätte |
Die Antragstellung erfolgt am Schalter der
lokalen Bezirksbehörde der angestrebten Kindertagesstätte.
An vielen Behörden gibt es Aushänge mit Listen
von Kindertagesstätten, die bei der Suche
hilfreich sein können. An manchen Behörden
ist es möglich, gleichzeitig mehrere Anträge
zur Aufnahme an unterschiedlichen Einrichtungen
zu stellen.
Die zur Antragstellung
einzureichenden Unterlagen variieren je nach
Behörde. In den meisten Fällen sind erforderlich:
Antragsformular; Protokoll über die Situation
von Familie und Kind; Zertifikat über den
Quellensteuerabzug (gensen chôshû hyô)
oder Steuerbescheinigung (kazei shômeisho);
Dokumente zur Bescheinigung, dass eine Betreuung
der Kinder zu Hause nicht möglich ist usw.
Anträge können jederzeit gestellt werden,
bei manchen Behörden gibt es allerdings Antragsfristen
bei einer Aufnahme für April. Bitte informieren
Sie sich rechtzeitig. |
| notwendige Unterlagen |
einzureichende Stelle / Informationen |
Frist |
1
Antrag zur Aufnahme an eine Kindertagesstätte
2 Protokoll über
die Situation von Familie und Kind
3 Dokumente zur Bescheinigung,
dass eine Betreuung der Kinder zu Hause
nicht möglich ist (Arbeitsbescheinigung
beider Eltern etc.)
4 Kopie des Zertifikats
über den Quellensteuerabzug (gensen
chôshû hyô) und der Steuererklärung
(kakutei shinkokusho) oder Steuerbescheinigung
(kazei shômeisho) |
Bezirksbehörde |
Jederzeit. Für eine Aufnahme
im April gibt es in manchen Fällen Antragsfristen;
informieren Sie sich rechtzeitig. |
| ↓ |
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| Auswahl |
Die
Auswahl der Bewerber für Kindertagesstättenplätze
wird an der zuständigen Abteilung der Bezirksbehörde
durchgeführt. Die Auswahl der Bewerber erfolgt
nach Dringlichkeit, nicht nach Reihenfolge
der Antragstellung. Entsprechend der freien
Stellen wird eine Aufnahmesitzung gehalten,
in der die Aufnahme informell entschieden
wird. |
| ↓ |
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Mitteilung der Vorabentscheidung |
Mitteilung
der Vorabentscheidung über die Aufnahme in
der Kindertagesstätte (bei Ablehnung wird
in manchen Fällen keine Mitteilung gemacht) |
| ↓ |
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Vorstellungsgespräch und Aufnahmebeschluss |
Nach
der Kontaktaufnahme finden in der aufnehmenden
Kindertagesstätte ein Vorstellungsgespräch
und eine Einführungsveranstaltung statt,
wo u.a. geklärt wird, welche Dinge zum Besuch
der Kindertagesstätte notwendig sind. |
| ↓ |
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| Besuch der Kindertagesstätte |
|
Kindertagesstätten
ohne offizielle Anerkennung erfüllen nicht
die staatlichen Standardkriterien für Einrichtungsgröße
und Anzahl der betreuten Kinder. Je nach Einrichtung
gibt es deswegen erhebliche Unterschiede bei
Verwaltung, Ausstattung usw. Einige dieser
Einrichtungen bekommen behördliche Unterstützung,
und können deswegen gleichwertig zu anerkannten
Tagesstätten betrachtet werden. Charakteristisch
für kleine Einrichtungen ist, dass sie besonders
auf Kleinkinder spezialisiert sind.