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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEH05-2
HGeburt und Kinderpflege

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Kinderpflege (ikuji)
5-2 Schulhort
In Kinderhorten (gakudô kurabu) werden Grundschüler bis zu einem Alter von ca. 10 Jahren, deren Eltern arbeiten oder aus anderen Gründen tagsüber nicht zu Hause sind, nach Schulschluss in Schulhorten (jidôkan) oder freien Klassenzimmern betreut. Dem Gesetz zur Kinderwohlfahrt (jidô fukushi hô) zu Grunde ist das Ziel eine kindgerechte Erziehung durch angemessene Freizeitgestaltung und Umgebung.
Die Einrichtungen werden durch die Gemeinden bzw. durch Körperschaften sozialer Dienste getragen. Es existieren um die 16 000 solcher Schulhorte in Japan. Nähre Informationen erhalten Sie an Ihrer Bezirksbehörde.



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