In Kinderhorten (gakudô
kurabu) werden Grundschüler bis zu einem
Alter von ca. 10 Jahren, deren Eltern arbeiten
oder aus anderen Gründen tagsüber nicht zu
Hause sind, nach Schulschluss in Schulhorten
(jidôkan) oder freien Klassenzimmern
betreut. Dem Gesetz zur Kinderwohlfahrt (jidô
fukushi hô) zu Grunde ist das Ziel eine
kindgerechte Erziehung durch angemessene Freizeitgestaltung
und Umgebung.
Die Einrichtungen werden
durch die Gemeinden bzw. durch Körperschaften
sozialer Dienste getragen. Es existieren um
die 16 000 solcher Schulhorte in Japan. Nähre
Informationen erhalten Sie an Ihrer Bezirksbehörde.




